Versicherungspflichtgrenze - Private Krankenversicherung

In Deutschland gibt es eine Versicherungspflichtgrenze, die auch unter dem Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bekannt ist. Ihre Höhe bestimmt, ab wann ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Die Versicherungspflichtgrenze legt also fest, wer sich die Private leisten kann und wer nicht. Ihre Höhe ist in der aktuellen politischen Diskussion immer wieder ein Konfliktpunkt, wenn es darum geht, wo die Grenzen zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung verlaufen. Die Versicherungspflichtgrenze bemisst sich immer auf das Brutto-Jahresgehalt.

Welche Veränderungen erwarten mich im Jahr 2020?

Bei der Untersuchung der Versicherungspflichtgrenze bezogen auf die gesetzliche Krankenversicherung gelten in der Bundesrepublik einheitliche Regelungen. So wird sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2020 von 60.750 Euro auf 62.550 Euro im Jahr erhöhen. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.212,50 Euro. Liegen Sie darunter und erhalten trotzdem die Jahressumme durch Weihnachts- oder Urlaubsgeld, dann können Sie auch in die private Krankenkasse wechseln. Eine besondere Grenze gilt für alle Arbeitnehmer, die mit dem Datum 31. Dezember 2002 den Status versicherungsfrei hatten. Sie haben im Jahr 2020 als Versicherungspflichtgrenze nur 56.250 Euro im Jahr statt noch 2019 54.450 Euro.

Übersicht der jährlichen allgemeinen Pflichtgrenzen von 2014 bis 2020

  • 2014: 53.550 Euro
  • 2015: 54.900 Euro
  • 2016: 56.250 Euro
  • 2017: 57.600 Euro
  • 2018: 59.400 Euro
  • 2019: 60.750 Euro
  • 2020: 62.550 Euro


Hintergründe der Versicherungspflichtgrenze

Die jährliche Veränderung der Versicherungspflichtgrenze war bis zum Jahr 1969 nicht automatisch. Es musste erst durch den Bundestag beschlossen werden, dass sich hier Angleichungen ergeben müssen. Zeitgleich mit den erfolgten Anpassungen gibt es immer Diskussionen, dass durch diese Grenzen die Bevölkerung in eine Zweiklassengesellschaft geteilt wird. In solche, die sich, auch per Gesetz, eine private Kasse leisten können und in solche, die das nicht dürfen. Im Jahr 2003 gab es eine deutliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und zwar von 40.500 auf 45.900 Euro. Mit diesem Schritt erhöhte sich die Zahl der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig verloren viele Privatversicherte ihren Status und hätten durch diese Erhöhung wieder in die gesetzliche Versicherung wechseln müssen. So führte man eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ein. Diese ist für Arbeitnehmer gedacht, deren Versicherungspflichtgrenze am 31. Dezember 2002 unterschritten ist und die sich zu diesem Zeitpunkt in einer privaten Kasse befanden.

Was Sie bei der Versicherungspflichtgrenze beachten sollten

In der Zeit vom 26. März 2007 bis 31. Dezember 2010 kam es dazu, dass ein Versicherter erst dann in die private Krankenversicherung wechseln konnte, wenn sein Einkommen in den drei folgenden Jahren diese Grenze überschritten hatte. Das war für jede Berufsgruppe maßgeblich auch für solche, die zum Beispiel nach Abschluss eines Studiums den gutbezahlten Job augenscheinlich vorzuweisen hatten. Eine Wartezeit von drei Jahren war also die Regel. Beim Wechsel ist aber nicht nur das Einkommen ein Aufnahmekriterium. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Berufe, in denen Sie die Höhe der Versicherungspflichtgrenze nicht erreichen und trotzdem in die PKV wechseln können. Das sind zum Beispiel Beamte, Freiberufler und Selbständige, aber auch Abgeordnete.