Das System zur finanziellen Absicherung im Krankheitsfall, wie es heute durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer bzw. Krankenkassen gewährleistet wird, hat in Deutschland eine lange Tradition. So zogen bereits im Mittelalter die Zünfte Beiträge von ihren Mitgliedern ein, um sie im Krankheitsfall oder bei Invalidität unterstützen zu können. Später begann sich der Staat für die Krankenversicherung zu interessieren, beispielsweise wurde ab dem Jahr 1845 den Gemeinden in Preußen in der Allgemeinen Gewerbeordnung erlaubt, Krankenkassen zu gründen und Gesellen und Gehilfen zum Eintritt zu verpflichten. Durch die Industrialisierung Ende des 19. Jahrhunderts wuchs die Arbeiterschaft rapide an und es kam besonders hier zur Verelendung.
Um den sozialen Frieden zu wahren, wurden in den Jahren 1883 bis 1889 unterschiedliche Sozialversicherungen vom Gesetzgeber verabschiedet, wobei als Erste die Krankenversicherung in Kraft trat. Jedoch waren nicht alle Bevölkerungsgruppen versicherungspflichtig und für Menschen, die sich dennoch absichern wollten, wurde eine Alternative benötigt. Aus diesem Grund bildete sich eine alternative Form der Absicherung: die private Krankenkasse. Besonders hohen Zuspruch fand sie bei Beamten und Angehörigen des Mittelstandes. Heute gehört die private Krankenkasse als fester Bestandteil zum Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik und ist besonders für Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze interessant.
Eine private Krankenkasse bietet Ihnen viele Vorteile, angefangen beim Effekt, das Sie auf einen Termin beim Spezialisten in der Regel kaum warten müssen bis hin zur Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Dabei ist es Ihnen möglich, die Leistungen vor Vertragsabschluss mit dem Versicherer individuell auszuhandeln. Unter anderem können Sie übereinkommen, dass Sie bei einem Krankenhausaufenthalt das Recht auf ein Zwei- oder Einbettzimmer haben sowie eine freie Klinikwahl. Des Weiteren können die Kosten für Zahnersatz wie hochwertige Kronen, Prothesen oder Füllungen durch die private Krankenkasse übernommen werden. Außerdem sind Leistungen für Kontaktlinsen und Brillen möglich.
Wenn es Ihnen wichtig ist, alternative Behandlungsmaßnahmen wahrnehmen zu können, die schulmedizinisch bestätigt wurden, können Sie mit dem Versicherer über entsprechende Zuschüsse bzw. die Übernahme der Kosten verhandeln. Darüber hinaus sind Massagen sowie physiotherapeutische Maßnahmen und Psychotherapie-Leistungen, die im Versicherungsvertrag geregelt werden. Natürlich hängen die einzelnen Leistungen vom jeweiligen Versicherer ab und variieren auch in Abhängigkeit vom Tarif. Deshalb sollten Sie vor Abschluss des Vertrages Ihre private Krankenversicherung einem Vergleich mit anderen Anbietern unterziehen.
Immer wieder wird über die enorm steigenden Beiträge bei den privaten Krankenversicherungen in den Medien berichtet. Besonders im Alter sollen hier die Abgaben für die private Krankenkasse förmlich explodieren. Doch die Versicherer sorgen vor, indem beispielsweise junge Versicherungsnehmer höhere Beiträge zahlen, als es ihr Gesundheitsrisiko erfordern würde. Dadurch wird eine Rücklage geschaffen, auf die im Alter zugegriffen werden kann, wobei die Rücklage über Zinserträge zusätzliches Geld erwirtschaftet. Weiterhin verlangt seit dem Januar 2000 jede private Krankenkasse von allen Neuversicherten einen Zuschlag von zehn Prozent, der ebenfalls genutzt wird, um Rücklagen für das Alter zu bilden. Somit reagiert die private Krankenkasse auf den demografischen Wandel in der Gesellschaft und sorgt dafür, dass Sie auch im Alter nicht mit über die Gebühr belastenden Kosten rechnen müssen.