Tagegeld - Private Krankenversicherung

Tagegeld oder Krankentagegeld wird im Falle länger anhaltender Krankheit gezahlt. Als Angestellter erhält man im Falle einer Krankheit eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für sechs Wochen, in Ausnahmefällen kann sie sogar auf 26 Wochen verlängert werden. Danach wird bei gesetzlich versicherten Patienten Krankentagegeld durch die Krankenkasse gezahlt. Bei der privaten Krankenversicherung kann man die Zahlung eines Tagegelds separat versichern. Allerdings darf das Krankentagegeld nicht das Nettoeinkommen übersteigen. Ist einem dieser Fehler unterlaufen, darf die Versicherung das Tagegeld kürzen.

Selbstständige und Freiberufler erhalten keine Lohnfortzahlung und können ein Tagegeld vereinbaren, was sehr früh nach Krankheitsbeginn gezahlt wird. Hier gilt allerdings, je früher das Krankentagegeld anfällt, desto teurer die Versicherung wird. In manchen Fällen ist der Beitrag dann genauso hoch wie der eigentliche Krankenversicherungsbeitrag. Experten raten zu einem gestaffelten Tagegeld, welches frühestens nach dem 29. Tag beginnt und mit beispielsweise 30 Euro startet und sich nach vier Wochen auf 80 Euro erhöht.

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