Planen Sie die private Krankenversicherung zu kündigen, kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen: Sowohl durch den Versicherungsnehmer als auch durch die private Krankenversicherung ist eine Kündigung möglich. Wenn der Versicherungsnehmer die PKV kündigen möchte oder muss, dann meist aufgrund eines veränderten Einkommens. Ein vormals Selbstständiger zum Beispiel kann die private Krankenversicherung kündigen wegen einer Festanstellung, bei der das Gehalt nicht der vorigen Höhe der Einnahmen entspricht.
Die PKV Kündigung kommt auch für Menschen infrage, die durch veränderte Lebenssituationen wie Scheidung, Arbeitslosigkeit oder zunehmendes Alter merken, dass sie den finanziellen Beitrag der PKV nicht mehr dauerhaft zahlen können. Der Versicherer selbst kann die PKV dagegen nur kündigen, wenn eine grobe Pflichtverletzung vorliegt. Dazu gehören z.B. unwahre Angaben bei der Gesundheitsprüfung. Zahlt man seine Beiträge nicht mehr, wird man nicht gekündigt, sondern in den sogenannten Basistarif eingeteilt.
Möchte man seiner privaten Krankenversicherung die Kündigung schicken, so muss dies unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres hin erfolgen. Hat man im Vertrag eine Mindestvertragsdauer festgelegt, gilt kündigen mit dieser Frist. Das Sonderkündigungsrecht greift, wenn die Versicherung ihre Beiträge erhöht. Außerdem ist es möglich vorfristig zu kündigen bei Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung oder wenn der Versicherte einen Anspruch auf Heilfürsorge hat. Bei der PKV Kündigung ist immer zu beachten, dass der Versicherte nachweisen muss, dass er ohne Unterbrechung versichert war. Liegt der Nachweis nicht vor, ist die Kündigung unwirksam oder es sind manchmal Beiträge doppelt zu bezahlen. Bei Umzug in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes bleibt der Versicherungsschutz erhalten, außerhalb dieser Grenzen endet er.
Ob man sich für eine PKV oder GKV entscheidet, hängt immer auch von den individuellen Bedürfnissen des Versicherten ab. Ähnliche Gründe sprechen dafür, ob die Kündigung der PKV eher vorteil- oder eher nachteilhaft ist. Ein wesentlicher Nachteil ist, dass man nach einem Wechsel in die GKV nicht mehr die sehr guten Gesundheitsleistungen eines Privatpatienten genießt. Das sind in der Regel die Chefarztbehandlung, im Krankheitsfall das Einzelzimmer im Krankenhaus sowie die Übernahme von Kosten bei Psychotherapie oder Traditioneller Chinesischer Medizin.
Eine Alternative, trotz PKV Kündigung die Vorteile einer Privatbehandlung zu genießen, ist der Abschluss zusätzlicher Leistungen in den Bereichen Krankenhaus- und Zahnbehandlung. Solche Krankenzusatzversicherungen erweitern den Schutz der Gesetzlichen und bieten eine hochwertigere Behandlung. Der Versicherte verbleibt aber in der gesetzlichen Krankenkasse und hat die Möglichkeit, wenn sich z.B. die Lebensumstände finanziell verschlechtern, diese Versicherungen leichter zu kündigen. Wer sich für solche Zusatzversicherungen interessiert, spricht am besten mit seiner Krankenkasse.