Kostenerstattung - Private Krankenversicherung

Die Kostenerstattung ist das Prinzip, nach dem die privaten Krankenversicherungen arbeiten. Dabei zahlt der Patient zunächst die Arztrechnung selbst, schickt diese an seine Krankenversicherung, die ihm das Geld erstattet. In den meisten Fällen wird dabei das Konto des Patienten gar nicht belastet, da die Ärzte ihnen eine Zahlungsfrist von zwei bis drei Wochen einräumen. Die private Krankenversicherung ihrerseits zahlt innerhalb von 14 Tagen. Versicherte können also auf das Geld der Kasse warten und es dann ihrem Arzt überweisen.

Geht es um Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder um Arznei, dann muss diese der Patient aus eigener Tasche zahlen; das eben erwähnte Prinzip funktioniert nicht. Anschließend sendet der Versicherte seiner Versicherung die Quittung über den Kauf des Hilfsmittels oder der Medizin zu und erhält anschließend die Erstattung.

Bei Krankenhausaufenthalten wird das Prinzip der Kostenerstattung nicht angewandt. Hier läuft der Zahlungsverkehr direkt zwischen der Krankenversicherung und Krankenhaus.