Hausarzt - Private Krankenversicherung

Ein Hausarzt ist für die Grund- und Erstversorgung der Patienten zuständig und arbeitet in einer freien Praxis. Er fungiert als kontinuierlicher, fester Ansprechpartner bei Gesundheitsproblemen und ist erste Anlaufstelle für Patienten. Dabei spielt auch das Vertrauensverhältnis zwischen Hausarzt und Patient eine große Rolle und der Hausarzt kennt im Idealfall die Krankheitsgeschichte des Patienten. Ein Hausarzt ist in den meisten Fällen Allgemeinmediziner, dies ist allerdings nicht zwingend. Wenn notwendig stellt der Hausarzt eine Überweisung zum Facharzt aus.

Sollte das Vertrauensverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Hausarzt einmal gestört sein, so hat der Versicherte durch die freie Arztwahl in Deutschland grundsätzlich immer die Möglichkeit, jederzeit den Hausarzt zu wechseln. Die gesetzlichen Krankenkassen, als auch die privaten Krankenversicherungen bieten das sogenannte Hausarztmodell an, bei dem der Versicherte auf einen Primärarzt festgelegt ist. Wer einen "Hausarztvertrag" mit seiner Krankenkasse oder seiner PKV abschließt, verpflichtet sich dazu, für eine bestimmte Laufzeit immer zuerst den festgelegten Primär- bzw. Hausarzt aufzusuchen. Auch diesen Primär- bzw. Hausarzt kann der Versicherte wechseln. Dieser Wechsel ist allerdings wesentlich komplizierter.