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Basistarif - Private Krankenversicherung

Der Basistarif ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft und findet hauptsächlich im Umfeld privater Krankenversicherungen (PKV) Anwendung. Gemeint ist ein standardisierter Krankenversicherungsschutz, der hinsichtlich Höhe, Umfang und Art mit dem Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Unter dem Basistarif ist also eine Art Mischform von privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu verstehen, der allen Menschen offen steht, die zum Zeitpunkt seiner Einführung nicht bereits in einer anderen Krankenversicherung waren und für alle, die durch die im Jahr 2007 verabschiedeten Gesundheitsreform einer Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung unterliegen.

Seit dem 1.1.2009 muss der Basistarif von allen Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, als beihilfekonforme Variante angeboten werden, wenn sie eine private Krankheitskostenvollversicherung anbieten. Weiterhin muss es möglich sein, dass dem Versicherungsnehmer die vier bekannten Selbstbehaltsstufen in Höhe von 300, 600, 900 und 1.200 Euro angeboten werden. Eine detaillierte Ausgestaltung des tatsächlichen Versicherungsschutzes wird von dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. festgelegt. Eine Fachaufsicht diesbezüglich hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) inne.