Im folgenden FAQ zur Mietkautionsversicherung finden Sie wichtige Fragen und Antworten zur Absicherung Ihrer Mietkaution. Erfahren Sie hier, wie die Versicherung der Mietkaution funktioniert und worauf Sie Mieter und Vermieter beim Abschluss der Versicherung achten sollten.
Wenn Sie eine Mietkautionsversicherung haben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein Mindestalter von 18 Jahren wird von den meisten Versicherungsgesellschaften verlangt und das entsprechende Mietobjekt sollte auch innerhalb von Deutschland liegen. Einige Versicherer bieten auch Policen für ausländische Mietobjekte an. Sind diese Minimal-Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Bonität oder Kreditwürdigkeit von der Versicherungsgesellschaft geprüft. Erst bei einem positiven Ergebnis kann ein entsprechender Versicherungsvertrag auch zu Stande kommen. Bei negativen Schufa-Einträgen werden Sie in aller Regel von den Versicherungsgesellschaften abgelehnt. Manche Versicherungen verlangen vor Abschluss einer Mietkautionsversicherung allerdings noch die letzten Gehaltsabrechnungen, eine Abschrift des Mietvertrags oder die Kopie des Ausweises.
Eine Mietkautionsversicherung ist vom Prinzip her gesehen eine Mietsicherheit. Der Vorteil für Sie als Mieter ist, dass Sie nicht erst die mitunter sehr hohe Kaution bei der Anmietung einer privaten Immobilie aufbringen müssen. Anstatt einer Kaution wird die Bürgschaft der Versicherung genommen und die Mieter müssen lediglich eine jährliche Prämie an die Mietkautionsversicherung entrichten. Dieses Verfahren ähnelt einer Bankbürgschaft und bietet sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter einen ausreichenden Schutz. Die jährliche Prämie ist bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich und richtet sich auch nach Höhe der erforderlichen Kaution. Stimmen die Grundvoraussetzungen, wie ausreichende Bonität und Volljährigkeit, kann nahezu jeder Mieter eine Mietkautionsversicherung abschließen.
Eine Mietkautionsversicherung kann zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden und ist nicht allein auf neue Mietobjekte beschränkt, sondern kann auch bei anderen Mietsachen herangezogen werden. Auch wenn Sie eine schon lange bestehende Mietkaution ablösen wollen, so können Sie das mit einer Mietkautionsversicherung problemlos tun. Angeboten werden diese besonderen Mietsicherheiten von verschiedenen Versicherungsgesellschaften, die sich auf diese Art der Mietkautionsversicherung spezialisiert haben. Die jeweilige Versicherungsgesellschaft legt die Konditionen fest und richtet die Prämie nach Höhe der fest gesetzten Kaution aus. Manche Versicherungsgesellschaften verlangen neben einem geringen Prozentsatz noch eine zusätzliche Service-Gebühr, die aber bei der jährlichen Prämie nur gering zu Buche schlägt.
Bei einer Wohngemeinschaft oder anderen Mietobjekten kann es auch passieren, dass mehrere Mieter eine Kaution benötigen und nicht nur ein Hauptmieter vorhanden ist. In diesen Fällen können Sie eine Mietkautionsversicherung auch abschließen, denn bis zu zwei Hauptmieter sind bei den meisten Versicherungsgesellschaften möglich. Dadurch kann dann auch die jährliche Prämie durch zwei geteilt werden und die ganze Kaution lastet nicht mehr nur auf einer Person. Bei mehreren Versicherungsnehmern müssen aber die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Versicherungsnehmer erfüllt werden. Beide Mieter müssen volljährig sein und eine gute Bonität aufweisen. Andernfalls wird einen Mietkautionsversicherung bei einer der vielen Versicherungsgesellschaften kaum zu Stande kommen.
Einige Versicherungsgesellschaften haben sich auf die besonderen finanziellen Verhältnisse von Studenten und Berufseinsteiger eingestellt und bieten spezielle Tarife für diese Personengruppe an. So können Studenten oder Berufseinsteiger einiges bei der jährlichen Prämie zur Mietkautionsversicherung sparen und geraten in keine Schuldenfalle ohne Ende. Im Gegensatz zu einer normalen Mietkautionsversicherung ist der Prozentsatz deutlich niedriger und eine Service-Gebühr wird in den meisten Fällen auch nicht erhoben. Studenten müssen sich bei ihrer ersten eigenen Wohnung nicht sofort in Unkosten stürzen und überlegen, wie sie die hohe Kaution für die Wunschwohnung aufbringen sollen. Dafür ist allerdings bei den meisten Versicherungsgesellschaften die maximale Höhe der Kaution auf 1.500 Euro beschränkt.
Bei einer Mietkautionsversicherung orientieren sich die Beiträge in erster Linie an der Höhe der jeweils benötigten Kaution. Je höher die benötigte Kaution, umso höher werden auch die Beiträge ausfallen. Fällig wird die Prämie am Ende eines Versicherungsjahres und die meisten Versicherungsgesellschaften verlangen pro Jahr einen Prozentsatz von etwa fünf Prozent der verlangten Kaution. Allerdings kann sich der Beitrag der Mietkautionsversicherung auch noch erhöhen, denn manche Versicherer verlangen zusätzlich noch eine Service-Gebühr oder Bereitstellungspauschale. Diese Pauschale kann im ersten Vertragsjahr höher liegen, reduziert sich dann aber spätestens nach Ablauf des zweiten Jahres. Der jährliche Beitrag sorgt allerdings nicht dafür, dass die Kaution abbezahlt wird, sondern ist lediglich eine Entschädigung für die Versicherung.
Bei Schäden, die durch den Mieter während der Mietzeit entstanden sind, hat der Vermieter das Recht, die Mietkaution einzubehalten. In dem Fall haben Sie als Mieter rund zwei Wochen Zeit, um die Auszahlung durch das Vorbringen guter Gründe zu verhindern. Geschieht dies nicht, müssen Sie der Versicherung die Kaution in voller Höhe erstatten. Allerdings gilt auch der umgekehrte Fall: Sollte der Vermieter sich weigern, die Kaution nach dem Auszug zu erstatten, ohne die Angabe von Gründen, so tritt die Versicherungsgesellschaft in Erscheinung. Eine Mietkautionsversicherung kann auch in diesen Fällen eine gute Absicherung für Mieter sein und auch Schadenfälle oder ähnliches können mit Hilfe der Versicherung schnell abgewickelt werden.
In erster Linie ist der Schutz des eigenen Vermögens zu nennen. Durch den Abschluss einer Mietkautionsversicherung müssen Sie als Mieter nicht die Kaution aufbringen. Gerade bei der Anmietung von sehr großen Objekten kann sich die Kaution in astronomischen Höhen bewegen. Auch im möglichen Fall der plötzlichen Insolvenz des Vermieters ist das Geld nicht verloren. In den meisten Fällen muss die Kaution nie gezahlt werden, außer es sollte wirklich zu einem Schaden innerhalb der Wohnung kommen, so dass der Vermieter sich gezwungen sieht, die Kaution einzubehalten. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer die Kaution in voller Höhe an die Versicherungsgesellschaft der Mietkautionsversicherung zahlen.
Eine Mietkautionsversicherung gibt dem Vermieter auch die Möglichkeit, entstandene Schäden in der Wohnung durch die Kaution beseitigen zu können. Es gibt allerdings auch Grenzen, was die Ansprüche an eine Mietkautionsversicherung angeht. Wenn die Schäden durch den Mieter mutwillig entstanden sind und das auch nachgewiesen werden kann, so wird die Versicherung nicht für diese Schäden einstehen. Der Mieter wird wieder selber in die Verantwortung genommen und muss den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen aber in einem Versicherungsfall auch nur bis zur vereinbarten Höhe. Alles, was darüber hinaus noch an Restschuld übrig bleiben sollte, muss wieder vom Mieter getragen werden.
Grundsätzlich lohnt sich der Abschluss einer Mietkautionsversicherung für alle Mietobjekte, ob nun gewerblich oder privat. Die Mieter müssen keinen Kredit aufnehmen, um die Kaution bezahlen zu können und sind etwas besser abgesichert. Das Gleiche gilt allerdings auch für den Vermieter, der daraus auch nur Vorteile ziehen kann. In einem Schadenfall kann er sich direkt an die Versicherung wenden und die Bonität der Mieter ist im Vorfeld auch genauestens von der Versicherungsgesellschaft geprüft worden. Die jährlichen Prämien sind verschwindend gering und können in der Regel problemlos bezahlt werden. Für Studenten oder Berufseinsteiger werden bei einigen Versicherungsgesellschaften spezielle Tarife mit günstigen Konditionen angeboten.