Zur Altersvorsorge empfiehlt sich eine Kapitallebensversicherung mit dem Zusatz für Unfalltod. Denn immer wieder bieten Versicherer zu den üblichen Kapitallebensversicherungen die Zusatzoption für die Versicherung des Unfalltodes an. Doch was versteht man unter dieser Leistung und was versprechen die Versicherungen mit dieser Zusatzoption?
Wer sich von seinem Versicherungsunternehmen eine Zusatzversicherung für den Fall eines Unfalltods empfehlen lässt, sollte noch einmal genauer hinsehen und abwägen, ob die Mehrkosten auch wirklich für das hier recht überschaubare Risiko stehen. Denn Fakt ist: Die Unfalltod-Zusatzversicherung leistet wirklich nur dann, wenn der Tod durch einen Unfall eingetreten ist. Zwar versprechen die Versicherungen dann horrende Summen – wie zum Beispiel das Doppelte der eigentlichen Versicherungssumme – dennoch stehen das dafür verlangte Geld in Form von erhöhten Prämien oft nicht im entsprechenden Verhältnis.
Wer überlegt, seine Lebensversicherung zu kündigen – aus welchem Grund auch immer, sollte sich vorher auch die verschiedenen Zusatzoptionen genauer ansehen wie zum Beispiel den Zusatz für Unfalltod. Oft reicht schon die Kündigung dieser Zusatzoption aus, um Kosten zu minimieren.
Wer die Versicherung für den Fall des Unfalltods nicht gleich kündigen möchte, hat auch die Möglichkeit des Dynamik-Widerspruchs. Das bedeutet, dass man der Versicherung untersagt, die laufenden Beiträge mit dem Anstieg der Inflation oder anderen Faktoren zu erhöhen. Auch in auf diese Weise kann verhindert werden, dass durch die Unfalltod-Zusatzversicherung auf lange Sicht hin übermäßige Kosten entstehen.