Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, scheint zunächst ein Krankenkassenwechsel unnötig, da ohnehin 95 Prozent der Leistungen vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Doch gerade in den Leistungen der restlichen fünf Prozent unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen erheblich voneinander und machen einen Krankenkassenwechsel attraktiv. So bieten Ihnen einige Kassen beispielsweise die Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden wie Akkupunktur und Homöopathie an. Auch im Bereich der Vorsorgemaßnahmen können Sie von unterschiedlichen Angeboten profitieren. Weiterhin kann es durchaus sein, dass die Kasse, welche Sie zu Beginn ihrer Ausbildung gewählt haben, nicht mehr passend ist, da sich inzwischen Ihr Berufsfeld geändert hat. Darüber hinaus kann die eigene Kasse ihr Profil verändern, etwa nach einer Fusion mit einer anderen Krankenkasse, und Ihnen erscheinen die neuen freiwilligen Leistungen nicht mehr passend. Natürlich kann auch die Erhebung von Zusatzbeiträgen einen Krankenkassenwechsel notwendig machen.
Wollen Sie innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen wechseln, sollten Sie mindestens 18 Monate in Ihrer bisherigen Kasse Mitglied gewesen sein. Falls Sie in Ihrer jetzigen Kasse einen Wahltarif wahrnehmen, ändert sich diese Bindungsdauer im Rahmen des dort festgelegten Zeitraums. Ein Sonderkündigungsrecht bekommen Sie, wenn Ihre Kasse Zusatzbeiträge erhebt. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate. Ihre Kündigung bei der bisherigen Kasse muss dort schriftlich eingehen, wobei das Kündigungsschreiben formlos sein kann. Innerhalb der nächsten 14 Tage erhalten Sie die Kündigungsbestätigung. Diese ist wichtig, denn sie muss bei der neuen Kasse vorgelegt werden, wenn Sie dort einen Antrag auf Aufnahme stellen.
Haben Sie Interesse daran, von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln, ist das nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Falls Sie angestellt sind und ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, haben Sie diese Möglichkeit, allerdings dürfen Sie das fünfundfünfzigste Lebensjahr nicht überschritten haben. Als Selbstständiger ist es fast unmöglich, einen Krankenkassenwechsel von der privaten zur gesetzlichen Versicherung vorzunehmen. Möglich ist es dann, wenn Sie als Selbstständiger eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen haben und ein Jahr arbeitslos bleiben. Allerdings gilt auch in diesem Fall, dass es ab dem Alter von 55 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist, einen solchen Krankenkassenwechsel vorzunehmen. Eine Ausnahme gibt es für den Fall einer Schwerbehinderung. Kommt es dazu, können Sie innerhalb von drei Monaten in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, wobei nicht jede Gesetzliche Sie aufnehmen muss, da einige durch ihre Satzungen ein Höchstalter hierfür festlegen. Falls für Sie keine Möglichkeit besteht, den Wechsel vorzunehmen, können Sie, um Kosten zu sparen, innerhalb der privaten Krankenkasse den Tarif wechseln oder den Selbstbehalt erhöhen.