Generell haben Sie das Recht, Ihre gesetzliche Krankenkasse zu kündigen. Allerdings gibt es Bedingungen, die bei der Kündigung der Krankenkasse beachtet werden müssen. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, d. h., wenn Sie Ihre Krankenkasse kündigen, müssen Sie sicherstellen, dass sie danach über eine neue Krankenversicherung verfügen. Außerdem sind bestimmte Fristen bei der Kündigung der Krankenkasse einzuhalten.
Um Ihre bisherige gesetzliche Krankenkasse kündigen zu können, müssen Sie in dieser mindestens 18 Monate Mitglied gewesen sein. Diese Zeit kann sich ändern, wenn Sie einen Wahltarif wahrnehmen, denn dieser verlangt in der Regel eine Dauer der Mitgliedschaft von 3 Jahren. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihre Kasse Zusatzbeiträge erhebt oder Prämien, die angekündigt wurden, reduziert bzw. einstellt.
Haben Sie sich dazu entschlossen, Ihre gesetzliche Krankenkasse zu kündigen, entweder um in eine private oder andere gesetzliche Kasse zu wechseln, muss dies schriftlich erfolgen, wofür allerdings ein formloses Anschreiben genügt. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate, d.h., wenn Sie am 22. Juli Ihre Kündigung abschicken, wird sie zum 30. September wirksam. Somit kann die Mitgliedschaft in der neuen Kasse ab dem 01. Oktober beginnen.
Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, muss man einen lückenlosen Versicherungsschutz nachweisen. Damit beim Wechsel von einer Krankenkasse zur anderen keine Lücken entstehen, wird die Kündigung der alten Krankenkasse erst dann endgültig wirksam, wenn Sie dort die Bestätigung einreichen, dass Sie über eine neue Kasse versichert sind. Bleibt dieser Schritt aus, sind Sie weiterhin Mitglied bei Ihrer alten Krankenkasse. Jedoch stellt das deutsche Gesetz sicher, dass Sie nicht gleichzeitig Mitglied in zwei Kassen sein können. Hat der Kündigung der Krankenkasse und der Wechsel in eine Neue stattgefunden, ist es zudem notwendig, Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren, damit dieser die entsprechenden Änderungen vornehmen kann.
Bei privaten Krankenkassen gelten die Kündigungsfristen wie sie im Vertrag mit dem Unternehmen festgelegt wurden. In der Regel sind es drei Monate zum Jahresende bzw. zum Ende des Versicherungsjahres. Viele Verträge haben zudem eine Mindestlaufzeit, die oft zwischen einem Jahr und drei Jahren liegt. Und auch bei der Kündigung der privaten Krankenkasse gilt, dass Sie für einen lückenlosen Versicherungsschutz sorgen müssen. Es ist deshalb ratsam, einige Monate vor der Kündigung der Krankenkasse die neue Kasse gefunden zu haben. Sonderkündigungsrechte haben Sie, wenn Sie beispielsweise als Angestellter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze unterschreiten, Sie in die gesetzliche Familienversicherung eintreten oder die Versicherung eine Beitragserhöhung vornimmt bzw. die Leistungen ändert.