Wenn von der Knappschaft die Rede ist, dann geht es um einen Verbund, der in seiner Art einzigartig ist. Hier verbinden sich eine gesetzliche Rentenversicherung und eine Rentenzusatzversicherung mit einer Kranken- und Pflegeversicherung der traditionsreichen Seemannskasse und einem medizinischen Netz, das seinesgleichen sucht. Zusätzlich werden hier auch alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Land verwaltet bzw. betreut. Auch aus diesen Gründen hat der Verbund eine Sonderstellung in unserem Gesundheitswesen bzw. in der gesamten Sozialversicherung Deutschlands.
Wenn Sie vor der Wahl stehen, eine Krankenkasse auszuwählen, die Sie dabei unterstützt, Ihre Gesundheit zu erhalten, könnte die Wahl auf die Knappschaft fallen. Sie zählt zu den gesetzlichen Krankenkassen, sodass es jeder Bürgerin und jedem Bürger freisteht, sich hier versichern zu lassen. Wie alle anderen gesetzlichen Kassen richtet auch die Knappschaft ihr Basis-Leistungsangebot an dem offiziellen GKV-Leistungskatalog aus. Dieser schreibt vor, welche Kosten voll oder teilweise übernommen werden. Darüber hinaus profitieren Sie als Mitglied der Knappschaft auch davon, dass Ihre Familienmitglieder kostenfrei mitversichert werden können. Außerdem werden einige spezielle Extraleistungen angeboten, zu denen beispielsweise kostenlose Impfungen im Vorfeld einer Reise zählen können. Auch ein attraktives Bonusprogramm für diejenigen Mitglieder, die kaum oder keine Leistungen in Anspruch nehmen oder die sich besonders gesund verhalten, ist vorhanden.
Wenn ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, gehen alle Sozialabgaben - statt wie sonst über die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen - an die Knappschaft. Dies wird mit einem Pauschalbetrag geregelt, der von der Höhe des monatlichen Einkommens des Arbeitnehmers abhängig ist. Das Arbeitsentgelt darf dabei nicht höher als 450 Euro liegen. Auch kurzfristig angelegte Beschäftigungsverhältnisse, die für einen begrenzten Zeitraum vereinbart werden, bringen die Knappschaft ins Spiel. Minijobs können sowohl von Unternehmen als auch von privaten Haushalten angeboten werden. Zu Letzteren gehört beispielsweise die Beschäftigung einer Haushaltshilfe.
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