Sie wohnen in Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfahlen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein und suchen eine neue Krankenversicherung für Sich und Ihre Familie? Dann sind Sie bei der BKK exklusiv an der richtigen Adresse. Bereits 1884 nahm die Betriebskrankenkasse (BKK) ihre Arbeit auf, wobei Sie zunächst nur den Mitarbeitern der Zucker AG in Lehrte zur Verfügung stand. Seit 1996 wurden Fusionen mit anderen Firmen geschlossen. Seit 2002, nun unter dem heutigen Namen, ist sie über den freien Markt zugänglich. Die Qualität der Leistungen sowie die Kundenzufriedenheit werden durch eine Verzehnfachung der Mitgliederzahl deutlich. Dabei legen die Mitarbeiter ein besonderes Augenmerk auf den Kundenservice. Sie bekommen einen persönlichen Ansprechpartner ohne lange Wartezeiten in den Telefonschleifen von Callcentern.
Zum 01.Januar 2013 hat die BKK exklusiv ihre Leistungsvielfalt um zahlreiche Angebote erweitert. So wurde zum Beispiel der Gesundheits- und Baby-Bonus erhöht, Zuschüsse für die künstliche Befruchtung und die professionelle Zahnreinigung geschaffen und sportmedizinische Untersuchungen und Beratungen eingerichtet, um nur einige Neuerungen zu nennen. Impfungen werden nicht nur für das Inland, sondern auch bei Notwendigkeit für Urlaubsreisen übernommen. Ein besonderes Extra für Ihre Kunden stellen die Leistungen bei Homöopathie-Behandlungen durch registrierte Ärzte dar. "Vorsorge statt Nachsorge" ist der Leitfaden der BKK. Daher werden überdurchschnittlich viele Leistungen zur Prävention von Krankheiten übernommen. Damit gehört sie zu den leistungsstärksten Versicherungen in Deutschland. Des Weiteren ermöglichen Ihnen die Familienversicherungen einen beitragsfreien Schutz Ihrer Kinder, wodurch vor allem Eltern angesprochen werden. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen können Sie aus den verschiedenen Tarifpaketen wählen. Durch angebotene Prämien können Sie zusätzlich bis zu 600 Euro im Jahr sparen.
Um Mitglied in der BKK exklusiv zu werden Bedarf es nur zwei einfacher Schritte. In Deutschland hat jeder Bürger das Recht zur freien Wahl seiner Krankenversicherung und somit auch ein Wechselrecht der Krankenkasse. Als Erstes müssen Sie natürlich Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis kündigen und dann eine Mitgliedserklärung an die BKK exklusiv senden. Den Mitgliedsantrag finden Sie auch einfach online zum Download auf der Internetpräsenz der Versicherung.