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Beitragsbemessungsgrenze 2024 - Was und wie hoch?

Der Begriff Beitragsbemessungsgrenze wird vor allem verwendet, wenn es darum geht wie sich das Einkommen nach Abzug aller sozialversicherungspflichtigen Beiträge verändert. Es handelt sich hierbei um einen bestimmten Bruttolohnbetrag, von dem Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen gezahlt werden. Diese Beiträge betreffen die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-und Pflegeversicherung und sie werden immer in einem bestimmten Prozentsatz vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn abgezogen. Ist der Bruttolohn höher als die Beitragsbemessungsgrenze, so wird der Beitrag der Versicherung nur von dem Betrag der Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Rest des Lohnes, der also höher ist und diese Grenze übersteigt, wird nicht zur Berechnung herangezogen. So kommt es, dass die Beiträge der Versicherungen konstant bleiben, sobald die Grenze erreicht ist und somit ihr prozentualer Anteil am Einkommen kleiner wird.

Wie verändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen?

Die Grenzen der Beitragsbemessung ändern sich und werden in jedem Jahr von der Regierung in Deutschland angepasst. Das erfolgt danach, in welchem Verhältnis das Bruttoeinkommen vom vergangenen Jahr zu einer bestimmten Kennzahl aus dem vorvergangenen Jahr steht. So kam es zum Beispiel im Jahr 2023 dazu, dass die Beitragsbemessungsgrenze durch die Berechnung angehoben wurde. Wenn Sie über die Bemessungsgrenze sprechen, dann dürfen Sie diesen Begriff nicht mit der Grenze für die Versicherungspflicht verwechseln. Diese wiederum bestimmt, ab wann ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Die monatlichen Grenzen der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Jahre 2015 bis 2024 lauten wie folgt:

  • 2015: 6.050 Euro West, 5.200 Euro Ost (Knappschaft: 7.450 Euro West, 6.350 Euro Ost)
  • 2016: 6.200 Euro West, 5.350 Euro Ost (Knappschaft: 7.650 Euro West, 6.650 Euro Ost)
  • 2017: 6.350 Euro West, 5.700 Euro Ost (Knappschaft: 7.850 Euro West, 7.000 Euro Ost)
  • 2018: 6.500 Euro West, 5.800 Euro Ost (Knappschaft: 8.000 Euro West, 7.150 Euro Ost)
  • 2019: 6.700 Euro West, 6.150 Euro Ost (Knappschaft: 8.200 Euro West, 7.600 Euro Ost)
  • 2020: 6.900 Euro West, 6.450 Euro Ost (Knappschaft: 8.450 Euro West, 7.900 Euro Ost)
  • 2021: 7.100 Euro West, 6.700 Euro Ost (Knappschaft: 8.700 Euro West, 8.250 Euro Ost)
  • 2022: 7.050 Euro West, 6.750 Euro Ost (Knappschaft: 8.650 Euro West, 8.350 Euro Ost)
  • 2023: 7.300 Euro West, 7.100 Euro Ost (Knappschaft: 8.950 Euro West, 8.700 Euro Ost)
  • 2024: 7.550 Euro West, 7.450 Euro Ost (Knappschaft: 9.300 Euro West, 9.200 Euro Ost)

Was ändert sich für mich 2024?

In der Bundesrepublik sind im letzten Jahr die Löhne und Gehälter durchschnittlich gestiegen. Das hat zur Folge, dass sich die Beitragsbemessungsgrenze nach oben verschiebt und auch ansteigen wird. So steigt sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Westdeutschland um 250 Euro und beträgt damit 7.550 Euro pro Monat. Für die Beschäftigten im Osten Deutschlands beträgt sie im Jahr 2024 7.450 Euro pro Monat (ein Plus von 350 Euro). Sind Sie in der knappschaftlichen Rentenversicherung, gelten für Sie andere Beitragsbemessungsgrenzen. Sie liegen im Westen Deutschlands bei 9.300 und im Osten bei 9.200 Euro pro Monat. Bei den Grenzen gehen wir davon aus, dass das Durchschnittsentgelt bei der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2024 in Deutschland bei 45.358 Euro liegt (im Jahr 2023: 43.142 Euro). Bei der Krankenversicherung wird 2024 die Beitragsbemessungsgrenze 62.100 Euro im Jahr betragen (in 2023: 59.850 Euro) und im Monat 5.175 Euro (in 2022: 4.987,50 Euro).

Hintergründe der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze

Als man begann, das Sozialversicherungssystem in Deutschland aufzubauen, ging man davon aus, dass die Arbeitgeber immer 50 Prozent aller Beiträge bezahlen würden. Dass es dabei auch Menschen geben würde, die gering oder auch besser verdienen, war in diesem System nicht berücksichtigt. So ging man bei Menschen, die mehr verdienten auch davon aus, dass sie zum Beispiel von der Krankenkasse, obwohl sie mehr verdienten, keinen anderen Schutz benötigen würden als Geringverdiener. So werden in der aktuellen politischen Diskussion, die auch die Beitragsbemessungsgrenze betrifft, oft Kritiker laut, die sagen, dass man eher Pauschalen zahlen müsste, die sowohl das Einkommen auch das Krankheitsrisiko berücksichtigen würden, als an der bisherigen Regelung festzuhalten.