Schadenfall - Kfz-Versicherung

Was heißt Schadenfall? Als ein Schadenfall oder Schadenereignis wird jedes Ereignis bezeichnet, bei dem ein Schaden entsteht.

Ein Schadenfall im Sinne des Versicherungswesens tritt dann ein, wenn das versicherte Objekt, darunter eine Person, das Fahrzeug oder Gepäck, beschädigt oder verletzt werden. Als Personenschäden sind Verletzungen oder andere Schäden, die einer Person zugefügt wurden, zu verstehen. Als Sachschäden werden die Schäden an beweglichen und unbeweglichen Gütern bezeichnet. Die Ursachen für die Beschädigung können recht unterschiedlich sein, darunter ein Unfall, Unwetterschaden oder ein technischer Defekt. Unabhängig davon, welche Ursache der Schaden hat, ist jeder Schadenfall an das entsprechende Versicherungs-Unternehmen zu melden. Die Versicherer legen Wert auf die möglichst zeitnahe und ausführliche Meldung von jedem Schadenereignis. Um die Höhe des geltend zu machenden Schadenersatzansprüche zu bestimmen, beauftragen die Versicherungs-Unternehmen einen Sachverständigen, der einen Gutachten erstellt.

Ist ein Schadenfall eingetreten, darf der Versicherungsnehmer seinen Vertrag fristlos kündigen. Für die außerordentliche Kündigung nach Schadenfall ist es irrelevant, ob der Versicherer im Schadenfall geleistet oder die Leistung verweigert hat.