Ombudsmann - Kfz-Versicherung

Ombudsmann bzw. Ombudsfrau ist ein unparteiischer Schiedsrichter, der die Streitigkeit auf eine unbürokratische Art zu schlichten hat.

Kommt es zwischen dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherer bzw. zwischen anderen Parteien zu einem Streit, kann eine zeit- und kostenraubende Gerichtsverhandlung auf die zweifache Art vermieden werden. Zum einen können sich die beiden Parteien außergerichtlich auf einen Kompromiss einigen. Zum anderen können sie einen Ombudsmann (eine Ombudsfrau) zurate ziehen. Ein Ombudsmann ist eine Person, die unparteiisch ist und berechtigt, den Streit kompetent zu schlichten. Die primäre Aufgabe von diesem Schiedsrichter ist es, ein Konsens der beiden Parteien zu erreichen. Versicherungs-Ombudsleute dürfen nur dann mit der Schlichtung beauftragt werden, wenn der Fall noch keinem Gericht zur Verhandlung vorliegt. In anderen Bereichen ordnet der Richter das Ruhen des Verfahrens an, solange der Fall von einem Ombudsmann geschlichtet wird.

Die Entscheidung eines Ombudsmannes kann für die Parteien verpflichtend sein – das gilt, wenn der Streitwert unter 5000,- Euro liegt. Überschreitet der Streitwert diese Summe, darf der Schiedsrichter (Ombudsmann oder -frau) lediglich eine Empfehlung für eine oder andere Lösung aussprechen. Darüber hinaus treten Ombudsleute auch als Berater auf, denn sie sind verpflichtet, die Parteien über die Gründe der Entscheidung gründlich aufzuklären.