Eine Hupe ist ein in ein Kraftfahrzeug integriertes Gerät, das Schallzeichen erzeugt. Die Hupe wird am Auto durch Druckluft oder elektrische Energie betrieben und ist stets für den Kurzzeitbetrieb ausgelegt. Für den Gebrauch einer Hupe auf deutschen Straßen gelten strenge Regelungen. Gemäß § 16 der StVO darf die Hupe in Deutschland ausschließlich dafür verwendet werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf drohende Gefahren hinzuweisen oder außerorts ein Überholmanöver anzukündigen. Betritt ein Fußgänger beispielsweise unachtsam eine Fahrbahn oder übersieht ein Autofahrer einen Radfahrer, ist das Einsetzen der Hupe berechtigt.
Gleiche Regeln wie für die Hupe innerorts gelten ebenfalls für eine Aktivierung des Fernlichts. Dienen sportliche Ereignisse oder private Feiern wie eine Hochzeit als Anlass zum Betätigen der Hupe, müssen Autofahrer mit einem Bußgeld rechnen. Häufig agiert die Polizei jedoch in diesem Fall kulant. Werden Personen- oder Sachschaden durch ein rechtswidriges Hupen verursacht, indem andere Verkehrsteilnehmer erschreckt werden, sind Geldstrafen oder mögliche Schmerzensgelder die Folge. In sieben Metern Entfernung darf eine Hupe nicht lauter als 105 dB(A) sein.