Grobe Fahrlässigkeit - Kfz-Versicherung

Fahrlässigkeit ist in erster Linie ein Begriff aus der Rechtssprache, der meist gleichbedeutend mit einem fahrlässigen Handeln ist. Gemeint ist also eine Person, der es an nötiger Sorgfalt und Umsichtigkeit fehlt, sie also fahrlässig handelt. Zu unterscheiden ist der Fahrlässigkeitsbegriff im Straf- als auch Zivilrecht. Im Strafrecht zielt er nur auf die handelnde Person ab. Im Zivilrecht wird jeweils ein objektiver Maßstab herangezogen, welcher nach verschiedenen Anforderungen im näheren Umkreis der Beteiligten zu beurteilen ist. Weiterhin wird im Zivilrecht nun zwischen: “einfache Fahrlässigkeit“ und grobe Fahrlässigkeit unterschieden. Eine einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die jeweilige Person die erforderliche und nötige Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

Die grobe Fahrlässigkeit ist vom Gesetzgeber hingegen nicht genau definiert. In der Praxis wird sie dann angenommen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt von einer Person im besonders hohen Maße außer Acht gelassen worden ist. In der Versicherungsbranche bedeutet dies, dass Versicherte auch bei grober Fahrlässigkeit nur den Anteil am Schaden tragen müssen, den sie tatsächlich selbst verschuldet haben. Dies ist in Deutschland aber erst seit der großen Versicherungsreform von 2008 üblich, vorher übernahmen die meisten Versicherungen in der Regel keine Schäden, die durch ein grob fahrlässiges Verhalten seitens des Versicherten entstanden sind.