Unter Abkommen von der Fahrbahn versteht man das unfreiwillige Verlassen der Straße. Dies kann mehrere Ursachen haben. So kann beispielsweise die Fahrbahn überquerendes Wild ein Ausweichmanöver provozieren, und damit ein Abkommen des Fahrzeugs von der Straße bewirken. Eine weitere sehr häufige Ursache für das unfreiwillige Verlassen der Fahrbahn ist der sogenannte Sekundenschlaf. Dieser stellt sich nicht nur bei Übermüdung ein, sondern wird durch die bequeme Sitzhaltung und durch monotone Sinneseindrücke ausgelöst. Natürlich spielt auch die Höhe der Geschwindigkeit eine wichtige Rolle, wenn es um das Abkommen von der Fahrbahn und der Versicherung entstandener Schäden geht. So stellt eine zu hohe Geschwindigkeit immer ein erhöhtes Risiko dafür dar. Auch bloße Unachtsamkeit kann ursächlich sein. Des Weiteren kann auch bloße Selbstüberschätzung zum Abkommen von der Fahrbahn führen, wenn beispielsweise riskante Überholmanöver durchgeführt werden. In nur wenigen Fällen ist das Abkommen von der Fahrbahn durch einen unübersichtlichen Straßenverlauf zu rechtfertigen, allerdings ist dabei anzumerken, dass eine ausreichend breite und in allen Belangen gut befestigte Straße natürlich dem Abkommen entgegenwirkt. Besonders gefährlich ist das unfreiwillige Verlassen der Straße bei Alleen. Viele Unfälle mit Todesursache sind darin begründet, dass ein Auto bei einer solchen Allee von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte.
In der Regel versuchen Versicherungen, wenn der Unfall durch das Abkommen von der Fahrbahn zu Stande kam, die Zahlung zu verweigern. Das liegt daran, dass die Kfz-Versicherung davon ausgehen, dass die Schuld dafür beim Fahrer liegt. Diese Grundannahme ist jedoch verkehrt und bedarf einer genauen Überprüfung, ggf. sollte der Fahrer gegen die Versicherung gerichtlich vorgehen. Solange die Schuldfrage unklar, kann die Autoversicherung die Kostenübernahme entstandener Schäden zurückhalten bzw. ablehnen.