Versicherungsschutz - Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz ist die Leistung, welche der Versicherer dem Versicherten gewährt. In der Regel handelt es sich dabei um einen Schutz, der das finanzielle Risiko des Versicherten abdeckt.

Mit der Zahlung der ersten Prämie beginnt der Versicherungsschutz, allerdings nur, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Vertrag zustande gekommen ist. Außerdem kann der Versicherungsschutz später beginnen, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde. Ausnahmen bilden Versicherungen, bei denen eine vorläufige Deckungszusage erteilt wurde. Hier gibt es bereits ohne Vertrag einen Versicherungsschutz, der allerdings rückwirkend verloren geht, falls der Vertrag nicht abgeschlossen wird. Einschränkungen beim Versicherungsschutz sind in der Police aufgeführt. So kann der Versicherungsschutz bei einer Haftpflicht eingeschränkt sein für Handlungen, die mit Vorsatz oder grob fahrlässig begangen wurden.

Verlust des Versicherungsschutzes

Bei Nichtzahlung der Prämie geht in der Regel der Versicherungsschutz verloren. Die wiederholte Nichtzahlung zieht meist eine einseitige Kündigung des Vertrages seitens des Versicherers nach sich.