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Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung

Durch einen Vermögensschaden entsteht einer Person oder Personenmehrheit ein geldwerter Nachteil. Dazu zählen neben rein finanziellen Schäden auch Folgeschäden, die sich aus Personen- oder Sachschäden ergeben.

Nach der Vermögensschaden Definition wird zwischen einem echten bzw. reinen Vermögensschaden und einem unechten Vermögensschaden unterschieden. Während bei einem echten Vermögensschaden das finanzielle Vermögen des oder der Geschädigten schuldhaft angegriffen wurde, werden bei einem unechten Vermögensschaden die aufgrund eines Personen- oder Sachschadens entstandenen Kosten eingeklagt. Typische Vermögensschäden entstehen beispielsweise durch Betrugshandlungen.

Gerade wer beruflich andere in finanziellen Fragen berät und deren Vermögensinteressen vertritt, kann bei einem reinen Vermögensschaden verklagt werden. Deshalb sollte hier über eine zusätzliche Absicherung durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachgedacht werden. Auch für andere Berufsgruppen die durch Dienstleistungen stark in andere Unternehmen eingebunden sind, wie z.B. IT-Dienstleister, kann ein zusätzlicher Schutz sinnvoll sein. Denn auch Vereitelung oder Minderung von Wertschöpfung oder Zugewinn kann einen unechten Vermögensschaden herbeiführen. Darunter zählen unter anderen Betriebsstörungen und Produktionsausfälle, Urheberrechtsverletzungen oder Fälschung und Produktpiraterie.