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Verdienstausfall - Haftpflichtversicherung

Der Verdienstausfall meint einen Erwerbsausfall durch Krankheit oder ähnliches aufgrund eines Personenschadens. Für einen Verdienstausfall kann Schadenersatz gegenüber des Schadenverursachers eingefordert werden.

Trotz das ein Verdienstausfall eigentlich ein Vermögensschaden ist, wird er als Folgeschaden zu den Personenschäden gezählt und dadurch von der privaten Haftpflicht übernommen. Da es keine Haftobergrenze dafür gibt, können hier massive Kosten auf den Schadenverursacher zukommen. Hier hilft eine Haftpflichtversicherung, die allerdings nur zahlt, wenn der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Sogar bei Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit übernimmt die Haftpflicht die Kosten für den Verdienstausfall, allerdings kann es sein, dass diese je nach Schwere eingekürzt werden.

In jedem Fall ist vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu prüfen, ob diese eine Obergrenze für die Leistungen bei Verdienstausfall festlegt. Betroffene können online ihren Verdienstausfall berechnen. Um den Schadenersatzanspruch allerdings geltend zu machen, ist eine Verdienstausfallbescheinigung vom Arbeitgeber oder bei Selbstständigen oder Freiberuflern eine genaue Dokumentation des Verdienstausfalls notwendig.