Die Sorgfaltspflicht schreibt vor, bei seinen Handlungen in allen Lebensbereichen den richtigen Sorgfaltsmaßstab anzulegen. Wird die Sorgfaltspflicht verletzt, liegt Fahrlässigkeit vor.
Der richtige Sorgfaltsmaßstab ergibt sich zum Teil aus gesetzlichen Regelungen, aber auch aus den allgemeinen Anforderungen an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen hinsichtlich der Gefahreneinschätzung sowie dem individuellen Leistungsvermögen und besonderen Spezialkenntnissen. Anwendung findet der Begriff, wenn untersucht wird, ob ein Schaden schuldhaft herbeigeführt wurde. Wenn kein Vorsatz seitens des Schadenverursachers vorliegt, kommt die Haftpflichtversicherung zum Einsatz.
Eine Sorgfaltspflichtverletzung kann hohe Schadensummen mit sich bringen, weshalb eine Haftpflichtversicherung hier den nötigen Schutz bietet. Ein Hausbesitzer muss beispielsweise damit rechnen, lebenslang Rentenzahlungen zu leisten, sollte ein Passant auf dem Gehweg vor dem Haus ausrutschen. Ebenso gibt es eine Sorgfaltspflicht für Mieter, die mit der Hausordnung in den meisten Fällen sogar festgeschrieben ist. Ein weiteres Beispiel wäre die Verletzung von Verkehrsregeln. Wann eine Sorgfaltspflichtverletzung allerdings vorliegt, hängt immer vom Einzelfall ab.