Entstand durch Schuld einer Person einer anderen Person ein Schaden, muss der Schädiger dem Geschädigten den Schaden ersetzen. In aller Regel wird der Schadenersatz in finanzieller Form geleistet.
Generell kann Schaden auf zwei Arten entstehen. Die Vertragspflichten werden verletzt oder man begeht eine unerlaubte bzw. gefährdende Handlung. Laut deutschem Recht hat der Geschädigte dann Schadenersatzanspruch gegenüber dem, der die schädigende Handlung durchführte. Da der Schadenersatz fast immer in finanzieller Form geleistet wird, kann der Schadenersatz Summen erreichen, die kaum eine Person aufbringen kann. Gerade wenn es sich um Personenschäden mit anschließender Berufsunfähigkeit handelt. Eine Haftpflichtversicherung springt in diesen Fällen ein und kommt für den Schaden auf, leistet also Schadenersatz.
Die Schadenersatzforderung ist der Anspruch auf Schadenersatz. Der Geschädigte bringt die Forderung nach Schadenersatz gegenüber dem Schädiger vor und dieser leitet diese an seine Haftpflichtversicherung weiter. In Zweifelsfällen muss ein Gericht klären, ob eine Schadenersatzforderung berechtigt ist oder nicht.