Unter einem Sachverständiger wird eine natürliche, unabhängige und integre Person verstanden, die auf einem gewissen Sachgebiet eine "besondere Sachkunde" bzw. fachliche Expertise besitzt und dadurch bei Sachfragen ein Gericht, eine Behörde oder andere Institution beraten kann.
Durch den Sachverständiger werden allgemeingültige Aussagen zur Beantwortung einer speziellen Sachfrage getroffen. Da Sachverständiger in Deutschland keine geschützte Bezeichnung ist, dient ein Sachverständiger-Gutachten oder die Aussage eines Sachverständigen lediglich als unterstützendes Element im Entscheidungsprozess und muss vom Gericht als beweiswürdig befunden werden. Qualifiziert sind Sachverständiger beispielsweise durch ein entsprechendes Hochschulstudium mit Abschluss oder im Handwerksbereich durch einen Handwerksmeisterabschluss sowie durch jeweils entsprechende Berufserfahrung.
Um einen Schadenfall bei der Versicherung geltend zu machen, muss in der Regel kein Sachverständiger hinzugezogen werden, kann aber. Jedoch ist der Versicherte dabei in der Pflicht der Schadenminderung, zu der auch Kosten für Sachverständiger gehören. Das Einschalten eines solchen Experten muss also angemessen sein. Aufgrund der erwartet hohen Schadensumme bei einem Hausschaden kann beispielsweise ein Sachverständiger Immobilien eingeschaltet werden.