Regress ist die Rückforderung einer erbrachten Leistung seitens des Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem eigentlichen Schadenverursacher. Auch Versicherungen können für eine geleistete Schadenzahlung den Versicherten aus bestimmten Gründen in Regress nehmen.
Auch beim Thema Haftpflicht gibt es eine bestimmte Regress Bedeutung: Wenn eine Versicherung in einem Schadenfall Schadenersatz leistet, sich allerdings im Nachhinein herausstellt, dass der Schaden vorsätzlich entstanden ist, kann sich der Versicherer die geleistete Summe zurückholen. Beispielsweise wenn der Autofahrer bei einem Unfall alkoholisiert war. Ebenso kann er Regressansprüche geltend machen, wenn der Versicherungsnehmer durch eine Pflichtverletzung, z.B. nicht gezahlte Beiträge, seinen Versicherungsschutz verloren hat.
Für versehentliche, nicht vorsätzliche Verfehlungen hinsichtlich der Pflichten des Versicherungsnehmers ist die maximale Regressforderung der Versicherer je nach Urteil auf etwa 5000 Euro begrenzt. Dadurch soll vermieden werden, das Versicherte durch Obliegenheitsverletzungen, das sind eben beispielsweise ausstehende Prämienzahlungen gegenüber der Versicherung, in einem Schadenfall in existenzielle finanzielle Schwierigkeiten geraten.