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Obmann - Haftpflichtversicherung

Der Obmann ist ein Vermittler bei Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und Haftpflichtversicherern, um eine juristische Austragung der Unstimmigkeiten vor Gericht zur vermeiden. Neben seiner Rolle als Mediator fungiert er als außergerichtliche Beschwerdestelle in Versicherungsdingen.

Das Amt des Obmanns oder auch Ombudsmann genannt, zeichnet sich durch Neutralität und dafür notwendige besondere Voraussetzungen aus: Beispielsweise bedarf die Ombudsperson einer Befähigung zum Richteramt und benötigt spezielle Kenntnisse bezüglich Versicherungen. Außerdem darf sie eine bestimmte Zeit vor und komplett während ihrer Amtszeit für kein Versicherungsunternehmen hauptberuflich tätig sein oder sonstige Tätigkeiten ausüben, die ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beeinflussen könnten.

Beschwerden müssen dem Ombudsmann kurz, knapp und verständlich vorgelegt werden und erst erfolgen, wenn der Anspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer gemeldet wurde und dieser Zeit hatte, ihn zu bearbeiten. Auch bei verhärteten Konflikten, bei denen bereits mehrere Sachverständiger zum Einsatz kamen, soll der Obmann zur Klärung beitragen. Die Schlussfolgerungen des Obmanns sind für die Streitparteien verbindlich. Bei einem Prozess kann der Obmann vom Amtsgericht berufen werden.