Kinder-Haftpflichtversicherung im Vergleich

Die Kinderhaftpflichtversicherung ist der richtige Schutz für Familien mit Kindern. Wenn Sie eine Familie haben, brauchen Sie sich um den Abschluss einer separaten Kinderhaftpflichtversicherung keine Gedanken machen. Prinzipiell sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der privaten Haftpflicht mitversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht nur für die eigenen Sprösslinge, sondern auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder in Ihrem Haushalt. Selbst wenn die Kinder bereits volljährig sind, jedoch noch in der Ausbildung stehen, studieren oder den Wehr- oder Ersatzdienst ableisten, zählt der Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung der Eltern. Das setzt jedoch auch voraus, dass Sie als Eltern bzw. Elternteil über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.

Der Versicherungsschutz gilt sogar dann, wenn die Kinder eine Zeitspanne von maximal zwei Jahren im Ausland leben und hier z.B. ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren. Wenn Sie jedoch als Tagesmutter Kinder betreuen, sollten Sie mit der Versicherung unbedingt klären, ob Schadenersatzforderungen, die durch die Tageskinder entstehen, ebenfalls reguliert werden.

  • Kinderhaftpflicht über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt
  • Berücksichtigung von Adoptiv-, Stief- und Pflegekindern im Haushalt

Wann zahlt die Versicherung, wann nicht?

Bis zum Alter von sieben Jahren ist ein Kind deliktunfähig und kann somit nicht für den von ihm verursachten Schaden zur Verantwortung gezogen werden. Wenn es um Schäden im Straßenverkehr geht, ist die Altersgrenze sogar auf zehn Jahre heraufgesetzt. Eltern, denen keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachzuweisen ist, sind in diesen Fällen ebenfalls nicht haftbar zu machen. Wenn weder die Eltern noch die Privathaftpflicht für Kinder dieser Altersklasse haftbar ist, haben die Geschädigten das Nachsehen. Das heißt, dass die Versicherung nicht in allen Fällen zahlen muss.

Oft ist es jedoch so, dass sich Eltern moralisch verpflichtet fühlen, einen Schaden, den ein deliktunfähiges Kind angerichtet hat, wieder gutzumachen. Das kann jedoch mit hohen finanziellen Belastungen verbunden sein, wenn beispielsweise eine unschuldige Person ernsthaft verletzt wurde.

Wenn Sie also auch für Kinder die Haftpflichtversicherung optimal nutzen möchten, sollten Sie sich für ein Versicherungsunternehmen entscheiden, das auch Schäden reguliert, die durch deliktunfähige Kinder entstanden sind. Oftmals ist diese Leistung sogar im regulären Versicherungstarif enthalten, sodass Sie kein extra Geld in eine Kinderhaftpflichtversicherung investieren müssen.

  • Deliktunfähige Kinder unterliegen keiner Haftung, so dass die Versicherung nicht zahlen muss
  • besteht eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann ein Haftungsanspruch bestehen

Was heißt, Eltern haften für Ihre Kinder?

Als Eltern bzw. Elternteil haften Sie für die Schäden Ihrer Kinder, die aufgrund der Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht entstanden sind. Liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, haften Sie als Eltern nicht. Das gilt auch dann, wenn auf Baustellenschildern etwas gegenteiliges behauptet wird. Dabei kann keine pauschale Aussage über die Aufsichtspflicht getroffen werden. Diese ist in der Regel vom Alter und der Entwicklung eines bzw. Ihres Kindes abhängig.

Was kostet eine Kinderhaftpflichtversicherung?

Die Kosten für die Haftpflichtversicherung Ihrer Kinder liegen bei rund 50 Euro im Jahr, wobei sich die Beiträge stets von Versicherer zu Versicherer unterscheiden können. Beachten Sie jedoch, dass die Kinderhaftpflichtversicherung nur ein Bestandteil Ihrer privaten Haftpflichtpolice sind. Demnach haben Sie mit ca. 50 Euro nicht nur Ihre private Haftpflicht sondern auch den Haftpflichtschutz für Ihre Kinder abgedeckt. Nutzen Sie unseren Vergleich der Kinderhaftpflicht und finden Sie ein günstiges Angebot für die finanzielle Absicherung Ihrer Kinder und Familie.

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