Im folgenden FAQ zur gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie wichtige Fragen und Antworten rund um den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Erfahren Sie, welche Krankheits- und Behandlungskosten die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen müssen.
Die Vorteile der gesetzlichen Krankenkasse gegenüber einem privaten Versicherer sind vielfältig. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, die eigenen Kinder oder auch den Ehepartner beitragsfrei mitzuversichern. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt generell die Kosten für Kuren, ausgenommen den Eigenanteil der Versicherten. Die Kosten für ärztliche oder stationäre Behandlungen müssen nicht von den Versicherten vorgestreckt werden, vielmehr rechnen die betreffenden Institutionen direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Ein Prozedere, das schnell und reibungslos für den Versicherten verläuft. Bei längerer Krankheit, die sich über mehr als sechs Wochen hinzieht, werden die Beiträge ausgesetzt und müssen nicht von Ihnen gezahlt werden. Auch im Mutterschaftsurlaub müssen keine Beiträge gezahlt werden.
Eine Familienversicherung ist für Familien praktischer, denn in dieser Versicherung können der Ehepartner und die im Haushalt lebenden, minderjährigen Kinder umsonst versichert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, volljährige Kinder, die noch in der elterlichen Wohnung leben, in die Gesetzliche Krankenversicherung der Eltern aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder über keinerlei eigenes Einkommen verfügen oder sich noch in der Ausbildung oder dem Wehrdienst befinden. In diesen Fällen ist eine Familienversicherung definitiv praktischer als eine Gesetzliche Krankenversicherung, denn die Kosten bleiben in einem überschaubaren Rahmen und es müssen für den selben Haushalt nicht mehrere Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Gerade für Ehepartner ohne eigenes Einkommen bedeutet das eine erhebliche finanzielle Erleichterung.
Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern leben, gelten im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse bestimmte Regelungen, um eine kostenlose Mitversicherung möglich zu machen. Grundsätzlich gilt, dass erwachsene Kinder zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr bei den Eltern beitragsfrei mitversichert werden, solange sie kein eigenes Einkommen aufweisen können. Ist dies der Fall, müssen sich erwachsene Kinder selbst bei einer Krankenkasse versichern. Die Gesetzliche Krankenversicherung nimmt auch erwachsene Kinder in den kostenlosen Versicherungsschutz der Eltern auf, wenn sie über 23 Jahre sind und sich noch in der Ausbildung befinden. Allerdings tritt die Versicherungspflicht in diesem Fall mit Vollendung des 25. Lebensjahres ein. Kinder, die Wehr- oder Zivildienst absolvieren, werden während der gesamten Zeit in der Familienversicherung versichert.
Der Wechsel in die Gesetzliche Krankenkasse wird dann wieder möglich, wenn die Versicherungspflicht eintritt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn aus einer Selbstständigkeit wieder ein Angestelltenverhältnis wird. Liegt das jährliche Einkommen unter der Bemessungsgrenze, können Sie wieder in die private Krankenversicherung wechseln. Allerdings ist dies erst nach einem Jahr möglich, wenn sich zeigt, dass die Bemessungsgrenze für längere Zeit nicht erreicht wird. Die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung ist aber nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. Danach lehnen alle gesetzlichen Krankenkassen die Versicherten ab und Sie müssen in der privaten Krankenversicherung verbleiben. Bei einer Arbeitslosigkeit können Sie ebenfalls wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Grundsätzlich sind alle Angestellten und Auszubildenden, die ein Einkommen aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit beziehen, pflichtversichert und können nicht in eine private Krankenversicherung wechseln. Eine Pflichtversicherung ist allerdings begrenzt, denn im Bereich Gesetzliche Krankenversicherung gibt es eine sogenannte Bemessungsgrenze, die beim jährlichen Einkommen ausschlaggebend ist. Wenn Sie als Angestellter die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, erlischt die Pflichtversicherung und Sie gelten als freiwilliger Versicherungsnehmer. Auch Studenten sind generell pflichtversichert, aber es besteht die Möglichkeit, sich bei Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Arbeitslose oder Empfänger von Sozialhilfe oder ähnlichem sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und können nicht zu einem privaten Versicherer wechseln.
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist von den Beiträgen her gesehen, an den jeweiligen Prozentsatz gebunden, der vom Gesetzgeber ausgegeben wird. Das Einkommen wird herangezogen und der jeweilige Prozentsatz ist dann die Grundlage zur Beitragsbemessung. Es gilt also die Faustregel in der gesetzlichen Krankenversicherung: Je höher der jährliche Verdienst, desto höher liegt auch der Beitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind zwischen den einzelnen Kassen in Deutschland gleich. Allein beim Zusatzbeitrag haben gesetzliche Versicherer die Wahl, ob er auf die Mitglieder umgelegt wird oder nicht. Die Private Krankenversicherung berechnet ihre Beiträge nach einem anderen Prinzip. Alter und Gesundheitszustand spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle und das Einkommen ist unerheblich für die Bestimmung des Beitragssatzes.
Seit mehreren Jahren gilt für die Gesetzliche Krankenversicherung zwar der einheitliche Beitragssatz, es können aber dennoch Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen auftreten, was den Beitrag angeht. Sollte die Gesetzliche Krankenversicherung nicht mit den Mitteln auskommen, die sie vom Gesundheitsfonds der Bundesregierung zugeteilt bekommen hat, so kann sie die Mehrbelastung auf die Mitglieder umlegen. Das gleiche Prinzip gilt aber auch für den umgekehrten Fall. Sollte eine gesetzliche Krankenkasse also sehr gut gewirtschaftet und einen Überschuss erreicht haben, können Prämien zur Senkung der Beiträge ausgeschüttet werden. In jedem Fall lohnt sich also auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein Vergleich der einzelnen Versicherungsgesellschaften untereinander.
Ein Versicherungsvergleich im Bereich Gesetzliche Krankenversicherung kann Ihnen dabei helfen, die günstigste Krankenkasse zu finden. Der Prozentsatz, der von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Beitragsbemessung erhoben werden darf, wird zwar von der Bundesregierung vorgeschrieben, allerdings verfügen die Krankenkassen dennoch über einen kleinen Spielraum. In einem Vergleich werden Ihnen die erhobenen Beiträge, eventuelle Prämien und Zusatzleistungen aufgelistet, die einige Versicherer Ihren Kunden anbieten. Nur wenige Angaben sind dafür notwendig. Meistens reicht das Bundesland und das durchschnittliche Jahreseinkommen aus, um einen Vergleich durchführen zu lassen. Gerade im Bereich der Zusatzbeiträge können sich bei den gesetzlichen Krankenkassen erhebliche Unterschiede ergeben, von denen Sie als Versicherter profitieren können.
Der gesetzliche Leistungskatalog gibt die Pflichtleistungen vor, die generell von jeder gesetzlichen Krankenkasse erfüllt werden müssen. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem: Freie Arztwahl, Zahnbehandlungen, Zuschüsse zu Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Brillen, Vorsorge-Untersuchungen und Krankenhausaufenthalte, zu denen Sie als Versicherter lediglich einen kleinen Eigenanteil leisten müssen. Daneben kann Ihnen eine Gesetzliche Versicherung aber noch zusätzliche Leistungen anbieten, die im Ermessensspielraum der Krankenkasse liegen. Es liegt beispielsweise an jeder Versicherung selbst, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt. Gesetzlich vorgegeben ist nur ein Versicherungsschutz im Inland. Alternative Heilmethoden werden von den meisten Krankenkassen nicht übernommen. Es gibt aber auch einige gesetzliche Versicherer, die diese Leistungen anbieten.