versicherungen.preisvergleich.de
Zufriedene Frau in einer gesetzlichen Krankenkasse macht Yoga.

Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich

  • über 1.000 Tarifkombinationen

  • bis zu 70% pro Jahr sparen

  • direkt online abschließen

Jetzt vergleichen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das zentrale Fundament der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Über 74 Millionen Menschen sind in einer der rund 95 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die GKV ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze und basiert auf dem Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, während alle Versicherten Anspruch auf die gleiche medizinische Grundversorgung haben. Gerade zum 1. Januar 2026 zeigt sich jedoch deutlich, warum ein Krankenkassenvergleich sinnvoll ist. Über 35 gesetzliche Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag erhöht, darunter auch große Anbieter wie die DAK-Gesundheit oder die Techniker Krankenkasse. Je nach Krankenkasse und Einkommen können die Mehrkosten mehrere hundert Euro pro Jahr betragen. Nutzen Sie also die aktuelle Beitragserhöhung für einen Krankenkassenvergleich.

Wissenswertes zur gesetzlichen Krankenkasse auf einen Blick

  • Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
  • Sie bietet einen einheitlichen grundlegenden Leistungskatalog, der durch das Sozialgesetzbuch V festgelegt wird.
  • Zusätzlich zu den Pflichtleistungen bieten einige Krankenkassen freiwillige Zusatzleistungen an.
  • Die Höhe der zu zahlenden Beiträge variiert je nach Einkommen der versicherten Person.
  • Neben dem allgemeinen Beitragssatz erheben viele Krankenkassen einen Zusatzbeitrag.
  • Es ist wichtig, alle Leistungen, Beiträge und zusätzlichen Vorteile zu vergleichen, bevor man eine Krankenkasse auswählt.

Zweck & Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, niemand darf ohne Krankenversicherungsschutz sein. Dieses Prinzip sichert allen Menschen den Zugang zur medizinischen Versorgung, unabhängig von Einkommen, Alter oder Vorerkrankungen. Die allermeisten Arbeitnehmer, Auszubildenden und Rentner sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das Herzstück der GKV ist das Solidarprinzip. Jeder zahlt entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten, erhält aber Leistungen nach seinem individuellen Bedarf. Das bedeutet konkret: Gutverdiener tragen mit höheren Beiträgen mehr zum System bei als Geringverdiener, doch beide erhalten bei Krankheit die gleiche hochwertige medizinische Versorgung.

Gesetzliche Regelversorgung

Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind an den einheitlichen Leistungskatalog nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) gebunden. Dieser Katalog definiert präzise, welche medizinischen Leistungen jede Krankenkasse mindestens erbringen muss. Das Ergebnis: Bei den Pflichtleistungen gibt es keinerlei Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Ob Sie bei der AOK, Techniker Krankenkasse oder einer Betriebskrankenkasse versichert sind: die Behandlung beim Facharzt, die Versorgung im Krankenhaus oder die Kostenübernahme für notwendige Medikamente erfolgt nach identischen Standards.

Hinweis:

Diese Einheitlichkeit garantiert Versorgungssicherheit auf hohem Niveau. Die Unterschiede zwischen den Kassen zeigen sich erst bei den freiwilligen Zusatzleistungen und beim Zusatzbeitrag – genau deshalb lohnt sich ein gezielter Vergleich.

Wer ist gesetzlich krankenversichert?

Für die meisten Menschen in Deutschland ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend. Folgende Personengruppen sind automatisch pflichtversichert:

Pflichtversicherte Personen

  • Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze

    Angestellte können in die private Krankenversicherung wechseln, sobald ihr Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € übersteigt.

  • Auszubildende und Studierende

    Auszubildende sind unabhängig von der Höhe ihrer Ausbildungsvergütung gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Studierende sind bis zum 30. Lebensjahr entweder über die günstige studentische Krankenversicherung oder bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung abgesichert.

  • Arbeitslose und Empfänger von Sozialleistungen

    Menschen, die Arbeitslosengeld I oder II (Bürgergeld) beziehen, sind über die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge übernimmt in diesem Fall der Staat.

  • Rentner und Pensionäre

    Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens überwiegend gesetzlich versichert war, wird automatisch Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Die Beiträge werden direkt von der Rente einbehalten.

  • Familienangehörige (Familienversicherung)

    Ein besonderer Vorteil der GKV: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden, sofern sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben.

Diese Personen können sich freiwillig gesetzlich versichern

Bestimmte Personengruppen haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dies trifft insbesondere auf Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige, Freiberufler und Beamte zu. Auch für freiwillig gesetzlich Versicherte lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich der Krankenkassen. Trotz identischer Pflichtleistungen unterscheiden sich die Anbieter deutlich bei Zusatzbeiträgen, freiwilligen Zusatzleistungen und Serviceangeboten. Ein Wechsel kann daher zu spürbaren Einsparungen führen, ohne dass medizinische Leistungen verloren gehen.

Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (ab 2026: 77.400 Euro), gelten nicht mehr als gesetzlich pflichtversichert. Sie können frei entscheiden, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Viele Versicherte entscheiden sich weiterhin für die GKV, da die Beiträge einkommensabhängig berechnet werden und eine kostenfreie Familienversicherung möglich ist.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler unterliegen grundsätzlich nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht. Sie können sich jedoch freiwillig gesetzlich versichern, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bietet insbesondere bei schwankendem Einkommen Vorteile, da die Beiträge an das tatsächliche Einkommen angepasst werden und alle gesetzlich garantierten Leistungen enthalten sind.

Unterschiede zwischen GKV und PKV

Die gesetzliche und die private Krankenversicherung unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten. Während die private Krankenversicherung individuell gestaltbare Leistungen bietet, punktet die gesetzliche Krankenversicherung mit planbaren Beiträgen, solidarischem Prinzip und kostenfreier Familienversicherung. Hier finden Sie einen Überblick über die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung:

Kriterium Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Beitragsberechnung Einkommensabhängig und solidarisch Abhängig von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang
Leistungsumfang Gesetzlich einheitlich festgelegter Leistungskatalog Individuell wählbare Tarife und Leistungen
Familienversicherung Kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen möglich Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Beitrag
Langfristige Kostenentwicklung Beiträge steigen oder sinken abhängig vom Einkommen Beitragsanpassungen im Alter oder bei steigenden Gesundheitskosten möglich

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung garantiert allen Versicherten eine medizinische Grund- und Regelversorgung. Dabei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Rehabilitation von Krankheiten dienen. Der Leistungsumfang ist gesetzlich festgelegt und gilt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen. Unterschiede bestehen also nicht bei den Pflichtleistungen, sondern vor allem bei freiwilligen Zusatzleistungen, Bonusprogrammen und dem individuellen Zusatzbeitrag.

  1. Ärztliche Behandlungen

    Ärztliche & zahnärztliche Behandlung: Versicherte haben Anspruch auf ambulante Behandlungen bei Haus- und Fachärzten sowie auf zahnärztliche Versorgung. Dazu zählen medizinisch notwendige Behandlungen, Früherkennungsmaßnahmen sowie grundlegende Leistungen der Zahnvorsorge und Zahnerhaltung.
  2. Medikamente

    Medikamente, Heil- & Hilfsmittel: Die GKV übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel sowie für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie und medizinisch notwendige Hilfsmittel, etwa Hörgeräte, Orthesen oder Gehhilfen. In vielen Fällen ist eine gesetzlich geregelte Zuzahlung vorgesehen.
  3. Krankenkaus

    Krankenhaus & Rehabilitation: Stationäre Krankenhausaufenthalte, operative Eingriffe sowie medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Versicherte leisten jedoch eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche sind von dieser Zuzahlung befreit.
  4. Vorsorge

    Vorsorge & Prävention: Die gesetzliche Krankenversicherung legt großen Wert auf präventive Maßnahmen. Dazu gehören gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsuntersuchungen sowie empfohlene Schutzimpfungen, um Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder zu verhindern.
  5. Psychotherapie

    Psychotherapie & Therapien: Psychotherapeutische Behandlungen sowie weitere Therapieformen wie Physio-, Ergo- und Sprachtherapie gehören ebenfalls zum Leistungskatalog der GKV, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die Behandlung von zugelassenen Leistungserbringern durchgeführt wird.

Zahnzusatzversicherung als sinnvolle Ergänzung zur GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei zahnärztlichen Leistungen in der Regel nur die medizinisch notwendige Grundversorgung. Während Vorsorgeuntersuchungen und einfache Behandlungen meist vollständig abgedeckt sind, beteiligt sich die GKV bei Zahnersatz, Kronen, Brücken oder Implantaten häufig nur mit einem festen Zuschuss. Hochwertige Versorgungen oder ästhetische Leistungen müssen Versicherte daher oft zu einem großen Teil selbst bezahlen. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Versorgungslücke schließen, indem sie einen Großteil der Eigenkosten übernimmt und so vor hohen finanziellen Belastungen schützt. Besonders für Versicherte, die Wert auf hochwertigen Zahnersatz oder langfristige Kostensicherheit legen, kann eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Kostenbeteiligungen & Zuzahlungen bei der gesetzlichen Krankenkasse

Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung einen Großteil der Gesundheitskosten übernimmt, müssen Versicherte in bestimmten Bereichen gesetzlich geregelte Zuzahlungen leisten. Diese betreffen unter anderem verschreibungspflichtige Medikamente, bei denen in der Regel ein festgelegter Eigenanteil anfällt, der jedoch nach oben und unten begrenzt ist; einige Arzneimittel sind vollständig von der Zuzahlung befreit. Auch bei stationären Krankenhausaufenthalten beteiligen sich Versicherte mit 10 Euro pro Kalendertag an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, maximal jedoch für 28 Tage pro Kalenderjahr, wobei Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgenommen sind. Um eine übermäßige finanzielle Belastung zu vermeiden, gelten zudem jährliche Belastungsgrenzen für Zuzahlungen, die sich am individuellen Einkommen orientieren. Wird diese Grenze erreicht, können Versicherte sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Da alle gesetzlichen Krankenkassen dieselben Pflichtleistungen bieten, sollten Versicherte beim Vergleich besonders auf Zusatzleistungen, Bonusprogramme und den Zusatzbeitrag achten.

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse

Der größte finanzielle Unterschied zwischen gesetzlichen Krankenkassen liegt im Zusatzbeitrag. Während der allgemeine Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten einheitlich geregelt ist, legen die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag individuell fest. Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens sowie dem kassenabhängigen Zusatzbeitrag zusammen. Beide Beitragsteile werden einkommensabhängig berechnet. Schon geringe Unterschiede beim Zusatzbeitrag können sich deutlich auf die jährlichen Kosten auswirken und mehrere hundert Euro Einsparpotenzial bieten.

Der Zusatzbeitrag wird – wie der allgemeine Beitrag – grundsätzlich paritätisch finanziert, das heißt Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen ihn gemeinsam. Für Selbstständige und freiwillig Versicherte wird der Beitrag vollständig auf Basis des eigenen Einkommens berechnet. Da Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge anpassen können, lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich besonders bei Beitragserhöhungen.

Hinweis:

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Sie von einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigung ist bis zum Ende des Monats möglich, in dem der erhöhte Beitrag erstmals gilt. Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Monats. Ein frühzeitiger Krankenkassenvergleich hilft, rechtzeitig zu einer günstigeren gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln.

Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkasse

Obwohl die Pflichtleistungen bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch sind, unterscheiden sich die Anbieter deutlich bei Bonusprogrammen und freiwilligen Zusatzleistungen. Genau hier liegt ein zentrales Vergleichskriterium für Versicherte, die mehr aus ihrer Krankenkasse herausholen möchten. Viele Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonusprogrammen. Versicherte erhalten Prämien, wenn sie regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, Impfungen durchführen lassen oder an Gesundheits- und Fitnessangeboten teilnehmen. Die Boni werden je nach Krankenkasse als Geldprämien, Zuschüsse oder Sachleistungen ausgezahlt. Typische Bonusmodelle reichen von jährlichen Geldbeträgen über Zuschüsse für Sportvereine bis hin zur Erstattung ausgewählter Gesundheitskosten.


Gesetzliche Krankenversicherung - Fragen und Antworten