Unter Rückstau versteht man das Stauen des Abwassers, was zu einer Überschwemmung im Keller führen kann. Ob der Rückstau durch die Gebäudeversicherung abgesichert ist, hängt davon ab, ob diese eine Rückstau-Klausel beinhaltet.
Eine Verstopfung des Abwasserventils oder Hochwasser in der Kanalisation, beispielsweise durch Starkregen, können zu Rückstau führen. Dringt dadurch Wasser in den Keller ein, sind die entstehenden Schäden nicht unerheblich. In einigen Policen ist der Rückstau allerdings nicht abgesichert. Deshalb ist zu überprüfen, ob eine Rückstau-Klausel im Vertrag steht. Ist sie nicht Teil der Police, kann sie einfach dazugebucht werden.
Je nach Lage des Hauses gibt es eine Wahrscheinlichkeit für Rückstau, den die Versicherer mit einem Zonensystem ermitteln können. Bei einer gefährdeten Zone fällt die Prämie für den Versicherungsschutz höher aus, als bei einer ungefährdeten.
Das Rückschlagventil wird in das zum Gebäude gehörende Ableitungsrohr eingesetzt. Es verhindert, dass Wasser aus der Kanalisation zurück ins Haus gedrängt wird.