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Obliegenheiten - Gebäudeversicherung

Unter Obliegenheiten versteht man die Pflichten des Versicherungsnehmers, welche er erfüllen muss, um seinen Versicherungsvertrag zu erfüllen.

Typische Obliegenheiten bei Gebäudeversicherung

Zu den typischen Obliegenheiten gehört die Wartung des Gebäudes. Es sollte stets im einwandfreien Zustand bleiben. Dies ist notwendig, da sonst die Versicherung im Schadenfall die Regulierung des Schadens reduzieren kann.

Beispiel: Das Dach des Gebäudes ist wegen mangelnder Wartung beschädigt. Ein Sturm kommt und richtet noch mehr Schaden an. Die Gebäudeversicherung kann nun die Entschädigungssumme deutlich reduzieren, da der vorherige Schaden Mitursache für den Sturmschaden ist. Zur Wartung gehört auch das Absichern der Wasserleitung gegen Frost. Wird dies nicht vollzogen und kommt es dann zum Rohrbruch, kann ebenfalls die Versicherung ihre Leistungen einschränken.

Obliegenheiten im Schadenfall

Ist ein Schaden eingetreten gehört es ebenfalls zu den Obliegenheiten, Folgeschäden zu vermeiden. Ein Beispiel: Beim Wasserrohrbruch sofort die Wasserzufuhr abdrehen.Der Schaden sollte nicht verändert und sofort der Versicherung gemeldet werden.