Der Wasserschaden durch Leitungswasser ist durch die Versicherung abgedeckt, wobei hier klar definiert wird, welche Dinge als Leitungswasser zu betrachten sind und welche nicht.
Schaden durch Leitungswasser, der versichert ist
- jegliches Wasser, das in der Wasserleitung fließt und etwa durch einen Rohrbruch oder Ähnliches austritt
- Ableitungsrohre zur Wasserver- und Entsorgung
- Heizungssysteme, in denen sich Wasser befindet, wie Dampfheizung, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen
- Anlagen zur Berieselung sowie Sprinkler
- Wasserbetten und Wasser aus Aquarien
- Wasserdampf sowie Flüssigkeiten, die Wärme tragen, wie etwa Öl oder Kühlmittel
Schaden durch Leitungswasser, der nicht versichert wird
- Wasser, das beim Reinigen genutzt wird oder beim Planschen aus der Wanne schwappt
- Wasser, das ins Gebäude eindringt und direkt aus Bächen, Seen oder dem Grundwasser stammt, dazu zählt auch Hochwasser
- wenn sich durch Wasser Schwamm bildet
- Leitungswasser, das nicht bezugsfertigen oder zurzeit nicht nutzbaren Gebäuden schadet