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Leitungswasser - Gebäudeversicherung

Der Wasserschaden durch Leitungswasser ist durch die Versicherung abgedeckt, wobei hier klar definiert wird, welche Dinge als Leitungswasser zu betrachten sind und welche nicht.

Schaden durch Leitungswasser, der versichert ist

  • jegliches Wasser, das in der Wasserleitung fließt und etwa durch einen Rohrbruch oder Ähnliches austritt
  • Ableitungsrohre zur Wasserver- und Entsorgung
  • Heizungssysteme, in denen sich Wasser befindet, wie Dampfheizung, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen
  • Anlagen zur Berieselung sowie Sprinkler
  • Wasserbetten und Wasser aus Aquarien
  • Wasserdampf sowie Flüssigkeiten, die Wärme tragen, wie etwa Öl oder Kühlmittel

Schaden durch Leitungswasser, der nicht versichert wird

  • Wasser, das beim Reinigen genutzt wird oder beim Planschen aus der Wanne schwappt
  • Wasser, das ins Gebäude eindringt und direkt aus Bächen, Seen oder dem Grundwasser stammt, dazu zählt auch Hochwasser
  • wenn sich durch Wasser Schwamm bildet
  • Leitungswasser, das nicht bezugsfertigen oder zurzeit nicht nutzbaren Gebäuden schadet