In Deutschland ist die Wohngebäudeversicherung nicht mehr Pflicht. Dies ist aber keineswegs ein Grund, diese Gebäudeversicherung zu kündigen, denn sie bietet Schutz u.a. gegen Rohrbruchschäden, Blitzeinschlag und Feuer. Haben Sie keine Gebäudeversicherung, bleiben Sie auf Ihren Kosten im Schadenfall sitzen – im schlimmsten Fall droht sogar finanzieller Ruin. Wenn Sie aber bei PREISVERGLEICH.de einen günstigeren Anbieter für Wohngebäudeversicherung entdeckt haben, dann lohnt sich die Kündigung. Hier sind einige nützliche Tipps.
Sie kündigen Ihre Gebäudeversicherung ordentlich, wenn Sie innerhalb der vertraglich vorgesehenen Fristen kündigen und nicht Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Eine ordentliche Kündigung darf erst drei Monate vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit Ihrer Wohngebäudeversicherung eingereicht werden. Verpassen Sie diesen Termin und reichen die Kündigung später ein, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie bekommen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung, wenn:
Tipp: Sie haben einen Monat Zeit, um Ihre Kündigung in diesen Fällen einzureichen. Daher nicht lange zögern und sich schnell entscheiden.
Sie können ein Muster-Kündigungsschreiben aus dem Internet herunterladen oder selbst ein Schreiben verfassen, in dem Sie u.a.:
angeben, außerdem die Lastschriftermächtigung widerrufen und um eine Bestätigung seitens des Versicherers bitten.
Wichtig: Nach der umfassenden Novellierung vom Versicherungsvertragsgesetz im Jahre 2008 hat das Versicherungsunternehmen keinen Anspruch mehr auf die Fortzahlung der Beiträge bis zum Ende des Jahres, in dem die Gebäudeversicherung gekündigt wurde. Daher zahlen Sie nur für die Zeit, wenn der Versicherungsschutz auch wirklich bestand.
Noch ein guter Rat zum Schluss: Vermeiden Sie Versicherungslücken! Lieber ein Paar Wochen lang ein stolzer Besitzer von zwei Gebäudeversicherungen sein, als nur einen Tag ohne Versicherungsschutz zu bleiben. Doppelt hält bekannterweise besser!