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Kündigung der Gebäudeversicherung - So machen Sie es richtig!

In Deutschland ist die Wohngebäudeversicherung nicht mehr Pflicht. Dies ist aber keineswegs ein Grund, diese Gebäudeversicherung zu kündigen, denn sie bietet Schutz u.a. gegen Rohrbruchschäden, Blitzeinschlag und Feuer. Haben Sie keine Gebäudeversicherung, bleiben Sie auf Ihren Kosten im Schadenfall sitzen – im schlimmsten Fall droht sogar finanzieller Ruin. Wenn Sie aber bei PREISVERGLEICH.de einen günstigeren Anbieter für Wohngebäudeversicherung entdeckt haben, dann lohnt sich die Kündigung. Hier sind einige nützliche Tipps.

Ordentliche Kündigung bzw. Kündigung zur Hauptfälligkeit

Sie kündigen Ihre Gebäudeversicherung ordentlich, wenn Sie innerhalb der vertraglich vorgesehenen Fristen kündigen und nicht Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Eine ordentliche Kündigung darf erst drei Monate vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit Ihrer Wohngebäudeversicherung eingereicht werden. Verpassen Sie diesen Termin und reichen die Kündigung später ein, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.

Sonderkündigung der Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen

Sie bekommen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung, wenn:

  • Ihr Versicherer die Prämie erhöht, ohne mehr Leistungen anzubieten. Das gilt auch im Falle der gleitenden Neuwert-Versicherung.
  • Sie eine Immobilie gekauft haben und den Versicherungsanbieter wechseln möchten. Damit keine Versicherungslücken entstehen, darf der Verkäufer die Gebäudeversicherung nicht kündigen, der Käufer schon.
  • Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherer geleistet hat oder nicht.

Tipp: Sie haben einen Monat Zeit, um Ihre Kündigung in diesen Fällen einzureichen. Daher nicht lange zögern und sich schnell entscheiden.

Kündigungsschreiben: Diese Angaben sind Pflicht!

Sie können ein Muster-Kündigungsschreiben aus dem Internet herunterladen oder selbst ein Schreiben verfassen, in dem Sie u.a.:

  • Ihre Versicherungsnummer
  • das Datum
  • und den Kündigungsgrund

angeben, außerdem die Lastschriftermächtigung widerrufen und um eine Bestätigung seitens des Versicherers bitten.

Wichtig: Nach der umfassenden Novellierung vom Versicherungsvertragsgesetz im Jahre 2008 hat das Versicherungsunternehmen keinen Anspruch mehr auf die Fortzahlung der Beiträge bis zum Ende des Jahres, in dem die Gebäudeversicherung gekündigt wurde. Daher zahlen Sie nur für die Zeit, wenn der Versicherungsschutz auch wirklich bestand.

Noch ein guter Rat zum Schluss: Vermeiden Sie Versicherungslücken! Lieber ein Paar Wochen lang ein stolzer Besitzer von zwei Gebäudeversicherungen sein, als nur einen Tag ohne Versicherungsschutz zu bleiben. Doppelt hält bekannterweise besser!