Eigentümerwechsel - Gebäudeversicherung

Bei einem Eigentümerwechsel des Gebäudes läuft die Gebäudeversicherung weiter. Allerdings muss ein neuer Eigentümer den Wechsel der Versicherung umgehend anzeigen.

Eigentümerwechsel und Gebäudeversicherung im Detail

Geht ein Gebäude vom alten Eigentümer in den Besitz des neuen Eigentümers über, dann läuft zunächst die Gebäudeversicherung weiter. Sie erlischt also nicht automatisch. Der neue Eigentümer muss den Eigentümerwechsel der Versicherung mitteilen. Dies muss unmittelbar nach der Eintragung ins Grundbuch stattfinden. Versäumt er die Meldung, kann im Schadenfall die Versicherung die Schadenregulierung verweigern.

Das Bestehenbleiben der alten Versicherung hat den Vorteil, dass beispielsweise ein beschädigtes Gebäude schon versichert ist und nicht erst neu versichert werden muss, denn bei Vorschäden ist eine neue Versicherung oft schwierig abzuschließen.

Will der neue Eigentümer eine andere Gebäudeversicherung nutzen, sind ab dem Eintrag ins Grundbuch vier Wochen Zeit, um die alte Versicherung zu kündigen. Wurde das Gebäude bei einer Zwangsversteigerung erstanden, dann zählt nicht der Grundbucheintrag, sondern der Zeitpunkt, ab dem das Gericht den Zuschlag gewährte.