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Brandversicherung im Vergleich

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Das Angebot der Brandversicherung gibt es schon seit mehreren Jahrhunderten. Bereits im Mittelalter wurden ähnliche Policen aufgrund zunehmender Urbanisierung verwendet. Damals war diese Versicherung in Deutschland verpflichtend und teilweise besteht in einigen Regionen auch heute noch die Verbindlichkeit, die eigene Immobilie gegen Brand zu versichern. Und so richtet sich diese Versicherungsart an Menschen, die ein Gebäude oder generell eine Immobilie besitzen sowie auch an Personen, die zur Miete wohnen.

Heutzutage ist es jedoch nicht erforderlich, dass Sie eine separate Brandversicherung abschließen. Es sei denn, Sie leben in einer Region, wo dies noch erforderlich ist. Regulär ist die Absicherung gegen Brände und Feuer bereits in einigen Policen inkludiert. Dazu gehören allem voran die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung.

  • Brandversicherung in Deutschland schon sehr alt
  • Versicherungspflicht von der Region abhängig
  • Bestandteil der Hausrat- und Gebäudeversicherung

Integrierte Brandversicherung: Kosten sparen

Als Gebäudebesitzer sollten Sie unbedingt über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Denn diese schützt Sie als Eigentümer vor finanziellen Nachteilen, die sich aus unterschiedlichen Schadenszenarien ergeben können. Und genau hier ist bereits eine Art der Brandpolice mit integriert. Wenn Ihre Immobilie Schaden durch Feuer, aber auch Leitungswasser oder Sturm und Hagel nimmt, zahlt die Gebäudeversicherung. Zur Absicherung gegen Brände beziehungsweise Feuer gehören nicht nur Brände selbst, sondern auch Explosionen oder Implosionen. Ferner sind Sie durch diese integrierte Form der Brandversicherung finanziell geschützt, wenn ein Blitzeinschlag zu Schäden am versicherten Gebäude führt.

  • Brandversicherung des Gebäudes schützt vor Feuer- und Unwetterschäden.
  • Explosionen und Implosionen durch Blitzeinschlag mitversichert

Eine weitere Form der Brandversicherung: die Hausratspolice

Als Mieter oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung ist es wichtig, auch Ihr Inventar adäquat abzusichern. Die Wohngebäudeversicherung kommt ausschließlich für Schäden am Gebäude selbst auf. Sofern das ganze Haus abbrennt und dadurch auch Ihr Inventar zerstört wird, zahlt die Brandpolice in der Gebäudeversicherung nur anteilig. Und somit ist es sehr wichtig, dass Sie sich eine Hausratversicherung zulegen. Auch hier ist ebenfalls eine Brandversicherung integriert, welche jedoch ausschließlich Ihren Hausrat wie z. B. Möbel und Wertgegenstände versichert.

Somit gilt generell, dass Sie sich als Eigentümer von Gebäuden und Wohneinheiten sowohl mit der Absicherung gegen Brand in Form der Wohngebäude- als auch Hausratpolice schützen sollten, wohingegen Mieter nur eine Versicherung ihres Hausrates brauchen. Die Kosten für die Gebäudeversicherung werden in Mietshäusern regulär über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter der jeweiligen Wohneinheiten übertragen und sind somit umlagefähig.

Brandversicherung im Vergleich – So finden Sie das passende Angebot

Die Berechnung der Wohngebäude- bzw. Hausratpolice richtet sich nach einigen Kriterien. So spielen unter anderem der Wert der Immobilie oder der Einrichtung eine Rolle für die Festsetzung des Tarifs. Bei einem Vergleich der Brandversicherung erhalten Sie gleich mehrere Angebote und Tarife unterschiedlicher Versicherer vorgestellt. Wenn Sie die Versicherung im Vergleich betrachten, haben Sie daher den Vorteil, dass Sie auf diesem Wege der Recherche von einem transparenten Preis- und Leistungsüberblick profitieren und schnell eine kostengünstige und leistungsstarke Brandversicherung finden können.

Was deckt die Brandversicherung ab und was ist versichert?

Entscheiden Sie sich für eine Versicherung gegen Haus- und Wohnungsbrand, können Sie auf die wichtigen und vor allem umfangreichen Leistungen der Versicherung zählen. Dazu gehören im Folgenden:

  • Übernahme der Kosten bei Brand- und Löschwasserschäden
  • Versicherungsschutz für Haupt- und Nebengebäude wie z. B. Garagen
  • Berücksichtigung von Feuerschäden an Fassaden, Fenster und Türen
  • Schutz bei Explosion, Blitzschlag und Überspannung bei Unwettern
  • Erstattung von Folgekosten nach einem Brand

Wer muss eine Brandversicherung abschließen?

Bis zum Jahr 1994 musste waren Immobilieneigentümer dazu verpflichtet, eine eigene Brandversicherung gegen Brand- und Feuerschäden am versicherten Gebäude abzuschließen. Das ist heute nicht mehr so, demnach besteht keine Versicherungspflicht mehr. Jedoch empfehlen wir Ihnen eine Gebäudeversicherung abzuschließen, die die umfangreichen Leistungen der Brandversicherung berücksichtigt. So sind Sie im Schadenfall bestens vor den Folgen von Unwettern geschützt.

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