Psychische Erkrankungen - Berufsunfähigkeitsversicherung

Psychische Erkrankungen treten insbesondere in Zeiten einer hohen Belastung auf. Die BU kommt zum Tragen, wenn die Symptome einer psychischen Krankheit so ausgeprägt sind, dass Betroffene den Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können und ihre Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Psychische Erkrankungen sind laut Definition mit Symptomen, wie Angst, einer starken inneren Anspannung oder Traurigkeit verbunden. Diese Gefühle sind im Regelfall für einen begrenzten Zeitraum sehr stark ausgeprägt und verschwinden nach gewisser Zeit wieder. Halten die Beschwerden länger an oder treten Begleiterscheinungen wie Panikattacken, Selbstverletzung oder Suizidgedanken ein, ist professionelle Hilfe unerlässlich.

Der Liste psychischer Erkrankungen gehören Krankheitsbilder, wie das Burnoutsyndrom, bipolare Störungen, Demenz, Depressionen oder Psychosen an. Welche psychischen Erkrankungen im Einzelfall vorliegen, stellen Ärzte oder Psychotherapeuten im Rahmen diagnostischer Gespräche fest. Fakt ist, dass sämtliche psychische Erkrankungen das Denken, die Stimmung, Wahrnehmung und das Verhalten beeinflussen. Ein Großteil aller Krankheiten der Psyche kann fachmännisch wirksam behandelt werden. Mediziner unterscheiden zwischen Diagnosegruppen wie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, affektiven Störungen, Entwicklungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Faktoren (z.B. Bulimie).