Eine Nachversicherung ist eine eigenständige Versicherung auf Grundlage einer bereits zuvor bestehenden Versicherung zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Versicherungsgesellschaft. Das Ziel der Nachversicherung ist den bestehenden Versicherungsschutz anzupassen. Anwendung findet die Nachversicherung vor allem im Bereich der Personen (z.B. Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen) und Sachversicherungen (etwa der Gebäudeversicherung). Zu unterscheiden ist das Optionsrecht und die Möglichkeit der Erhöhung der Versicherungssumme.
Das Optionsrecht hat einen aufstockenden Charakter, der Versicherungsschutz wird hierbei um einen bestimmten Faktor erhöht, was jedoch nicht in Anspruch genommen werden muss, sondern freiwillig und optional ist. Besonders Personen, die ihre Versicherung an geänderte Lebensumstände anpassen wollen, sind hierbei betroffen. Möglichkeiten der Nachversicherung, wo die Versicherungssumme erhöht wird, finden hauptsächlich in den Lebens- und Rentenversicherungen sowie den Hausrats- und Gebäudeversicherungen statt. Hierbei wird lediglich eine Vertragsänderung vorgenommen, die Versicherungssumme angepasst und mit einem neuen Versicherungsschein oder einem Nachtrag dokumentiert.