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Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Ihre Existenz und bewahrt Sie im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Berufsunfähigkeit vor dem finanziellen Ruin. Sind die Prämien aus Ihrer Sicht zu hoch oder lassen die Leistungen zu wünschen übrig, lohnt es sich über den Wechsel nachzudenken. Insbesondere ältere Verträge sollen genau unter die Lupe genommen werden. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen können, ohne in ein "Falle" zu tappen.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie kündigen:

  • zum Ende des jeweiligen Kalender- oder Versicherungsjahres
  • zum Ende der Zahlperiode laut Vertrag (monatlich, viertel- oder halbjährig)
  • zu jeder Zeit im Falle der Erhöhung von Prämien (ohne entsprechende Erweiterung des Leistungsspektrums)

In den ersten beiden Fällen handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, eine Beitragserhöhung gibt Ihnen dagegen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung der BU-Versicherung.

Wenn Sie eine ordentliche Kündigung einreichen möchten, beachten Sie bitte die 1-Monats-Frist. Lassen Sie diese Frist verstreichen, verlängert sich Ihre BU-Versicherung automatisch. Bei einer außerordentlichen Kündigung haben Sie einen Monat Zeit, um zu überlegen, ob Sie wegen der geplanten Beitragserhöhung Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen.

Achtung Gesundheitsfragen!

Werden Sie mit den Jahren immer gesünder und jünger? Dann brauchen Sie sich keine Gedanken über die Gesundheitsprüfung bzw. Gesundheitsfragen zu machen, die vor jedem Abschluss einer BU-Versicherung zum Prozedere gehören. Auch der neue Anbieter wird Sie dieser Prüfung unterziehen und wehe, Sie bestehen diese nicht. Der Versicherer darf Sie ablehnen und wenn Sie Ihre alte BU-Versicherung schon gekündigt haben, bleiben Sie ganz ohne Schutz.

Tipp: Vermeiden Sie am besten Versicherungslücken! Lieber ein Paar Tage doppelter Schutz, als ein Tag gar keinen.

Abstrakte Verweisung? Nein, danke!

Ist in Ihrem (meistens bereits älteren) Vertrag eine Klausel über die Möglichkeit der abstrakten Verweisung enthalten? Falls ja, dürfen Sie über eine Kündigung nachdenken. Abstrakte Verweisung bedeutet: Werden Sie in Ihrem Beruf berufsunfähig, bekommen Sie statt der Leistung einen Vorschlag des Versicherers, sich doch in einem anderen Beruf auszuprobieren. Als Pilot beim Check-in Bordkarten kontrollieren oder als Zahnarzt Blumen verkaufen? Übrigens garantiert der Versicherer nicht, dass Sie diese Stellen auch wirklich bekommen. Daher: Suchen Sie gezielt nach Verträgen ohne abstrakte Verweisung!

Kündigungsschreiben richtig verfassen

Ihre Kündigung richten Sie schriftlich an die Adresse des Versicherungsunternehmens. Denken Sie unbedingt an das Datum und natürlich die Vertragsnummer (Kundennummer)! Bitten Sie darüber hinaus um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Alternativ finden Sie online Muster-Kündigungsschreiben.

Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung will gründlich überlegt werden. Am besten besorgen Sie sich die Zustimmung des neuen Anbieters, bevor Sie Ihre bestehende BU-Versicherung kündigen. Achten Sie auf das Einhalten von Kündigungsfristen und darauf, dass die neue Versicherung keine Klausel über die abstrakte Verweisung enthält.

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