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Krebs - Berufsunfähigkeitsversicherung

Krebs ist der Oberbegriff für die Entstehung einer bösartigen Gewebeneubildung oder eines malignen bzw. bösartigen Tumors im Körper. Im engeren Sinn kennzeichnet der Begriff Krebs maligne epitheliale Tumore (sogenannte Karzinome) sowie maligne mesenchymale Tumore (sogenannte Karzinome). Die häufigsten Krebsarten betreffen die Brust (insbesondere bei Frauen), die Prostata (bei Männern), Lunge, Darm sowie die Harnblase.

Im Regelfall führt eine Krebserkrankung zur vorübergehenden oder dauerhaften Berufsunfähigkeit. Ist eine Krebserkrankung festgestellt worden, sollte der Krebs schnell per Behandlung bekämpft werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommt zum Tragen, weil Patienten während der Behandlung eklatante gesundheitliche Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Aufgrund dessen sind Betroffene während der Erkrankung zumeist nicht mehr in der Lage ihre berufliche Aktivität während der Behandlungszeit fortzusetzen.

Es ist üblich, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft tritt, wenn sich die Dauer der Krankschreibung über den Zahlungszeitraum für Krankengeld erweitert. Dementsprechend ersetzt die BU-Police das entfallene Arbeitseinkommen. Für bereits an Krebs erkrankte Personen ist es problematisch, im Nachhinein eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die meisten Versicherungsunternehmen eine Gesundheitsprüfung durchführen.