Wer sich ein wenig mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt, wird schnell auf das Thema "abstrakte Verweisung" stoßen. Können Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben, gehen Sie natürlich davon aus, dass Ihre teuer bezahlte Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen nun die BU-Rente zahlt. Doch einige Versicherer winden sich aus Ihrer Verantwortung mit dem Verweis, dass man doch eine andere Tätigkeit ausüben könne. Nicht so bei der Hannoverschen Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie verzichtet auf dieses Instrument teilweise bzw. vollständig, je nach Tarif.
Wenn Sie heiraten, Kinder bekommen oder in die Selbstständigkeit starten, steigen Ihre Ansprüche an das Leben und auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dabei mitmachen. Bei der Basisversion der Hannoverschen Berufsunfähigkeitsversicherung ist das kein Problem. Ohne Gesundheitscheck können Sie hier die BU Ihren Bedürfnissen anpassen. Praktisch ist außerdem, dass die Versicherung weltweit gilt und, dass Sie die vollen Leistungen schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit bekommen. Außerdem wird teilweise auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Ist Ihnen das zu wenig, dann sollten Sie sich die Hannoversche Berufsunfähigkeitsschutz Plus ansehen.
Die Hannoversche BU mit dem Plus verzichtet vollständig auf das Instrument der abstrakten Verweisung. Außerdem bekommen Sie hier zu den Leistungen der normale BU weitere. So wird hier der Prognosezeitraum verkürzt. Sie müssen also "nur" sechs Monate laut Arzt berufsunfähig sein und die BU-Rente wird ausgezahlt. Auch werden die Leistungen rückwirkend garantiert. Sie erhalten also rückwirkend das Geld ab Eintritt der Berufsunfähigkeit und nicht erst, wenn sie zweifelsfrei festgestellt wurde, was ja mehrere Monate dauern kann.