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Berufsunfähigkeitsversicherung - Fragen und Antworten

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Im folgenden FAQ-Bereich, beantworten wir Ihnen wichtige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Erfahren Sie beispielsweise, wozu Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) brauchen, welche Versicherungssumme empfehlenswert ist oder welche Leistungen durch die BU abgedeckt sind.

Wozu brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der verschiedenen Arten einer Invaliditätsversicherung, die Sie als eigenständiges Versicherungsprodukt bzw. als Zusatz bei einer Renten- oder Lebensversicherung abschließen können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann für Sie von Vorteil, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Zusätzlich schaffen Sie sich im Falle einer Berufsunfähigkeit ein finanzielles Polster, denn die staatliche Unterstützung ist meistens zu gering, um den gewohnten Lebensstandard zu halten bzw. um den laufenden finanziellen Verpflichtungen in gewohnter Art und Weise nachzukommen. Zudem haben Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Gewissheit, dass Ihre Existenz auch bei einer Krankheit nicht gefährdet, sondern mit einem geregelten Einkommen durch den Versicherungsschutz garantiert ist.

Wann sollte mit der Einzahlung für eine eventuelle Berufsunfähigkeit begonnen werden?

Vor der Beantwortung dieser Frage sollten Sie wissen, dass für alle Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1962 eine staatliche Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit nur bis maximal 30 % des Nettoeinkommens vorgesehen ist. Das bedeutet, dass nur jene abgesichert sind, die aus gesundheitlichen Aspekten nie mehr in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können. Daher sollten Sie Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung so jung und so schnell wie möglich abschließen. Die Gründe dafür liegen klar auf der Hand.

Sind Sie erst am Beginn Ihres Arbeitslebens bzw. haben Sie weniger als fünf Jahre gearbeitet, erhalten Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit gar keine Unterstützung. In diese Kategorie fallen Sie auch dann, wenn Sie noch in der Ausbildung zu Ihrem zukünftigen Beruf stehen. Aber auch für Menschen, die vor dem Jahr 1961 geboren sind und berufsunfähig werden, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer von Vorteil, da sie im Bedarfsfall maximal mit 50 % des letzten Netto-Einkommens rechnen können.

Welche Versicherungssummen sind empfehlenswert?

Bei dieser Frage kommt es eigentlich darauf an, was Sie wollen? Die Versicherungssumme Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte aber jedenfalls so hoch sein, dass die Differenz zwischen Ihrem gegenwärtigen Nettobezug und den Ihnen zustehenden gesetzlichen Ansprüchen durch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung monatlich abgedeckt ist. Die Höhe der Versicherungssumme sollte so angelegt sein, dass sie zwischen 50 % und 75 % des Nettoeinkommens liegt. Auf keinem Fall sollte sie aber höher als Ihr Einkommen sein. Trotzdem sollte die Versicherungshöhe so hoch sein, dass Sie Ihre laufenden finanziellen Aufwendungen damit bedecken können. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch auf die zu erwartenden monatlichen Beiträge, die sich nach der Höhe der Versicherungssumme und der Versicherungsdauer, Ihrem Alter und Ihrem Beruf richten.

Welche Schlupflöcher gibt es trotz Berufsunfähigkeitsversicherung?

Schlupflöcher bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung begünstigen in der Regel den Versicherer und tun sich meistens durch eine nicht seriöse Beratung auf. So kann z.B. die Versicherungsdauer ein Schlupfloch in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sein, da viele Menschen erst im Alter berufsunfähig werden. Es hat daher keinen Sinn, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ihrem 60. Geburtstag abläuft und Sie mit 61 Jahren plötzlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind. Zwar haben Sie bis dahin fleißig Ihre Beiträge eingezahlt, aber der Versicherer ist in diesem Fall natürlich von seiner Leistungspflicht entbunden. Daher sollten Sie immer nach einer Versicherung trachten, die bis zu Ihrem Pensionsantritt reicht. Ist das nicht der Fall, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die verbleibende Zeit bis zur Pension selbst zu berappen. Im Allgemeinen ist die Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung aber immer von ihren Bedingungen abhängig, die bei Top-Bedingungen nur wenige Schlupflöcher offen lassen.

Kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgestockt werden?

Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei einer Police mit guten Bedingungen aufgestockt werden. Bei den meisten Versicherungsanstalten ist dafür aber eine erneute Untersuchung Ihrer Gesundheit erforderlich. Sollte Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Nachversicherungsgarantie ausgestattet sein bzw. ist diese mit einer Dynamik versehen, fällt eine neuerliche Risikoüberprüfung aber weg und Sie können Ihre Versicherung ohne Probleme aufstocken. Bei einer dynamischen Versicherung erhöht sich die Versicherungssumme automatisch und jährlich um einen bestimmten festgelegten Prozentsatz, sodass eine Aufstockung meist nicht erforderlich ist.

Bei einer nachträglichen Versicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, dass Sie bei bestimmten Ereignissen (Hochzeit, Geburt, am Ende Ihrer Berufsausbildung etc.) Ihre Versicherung aufstocken können. Allerdings müssen diese Ereignisse bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Es gibt aber auch Versicherungen, die eine Aufstockung der Berufsunfähigkeitsversicherung bei schweren Gesundheitsproblemen ablehnen bzw. zusätzlich einen separaten Risikozuschlag fordern.

Welche monatlichen Summen sollten mindestens bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit ausgezahlt werden?

Hier gilt der Grundsatz, dass die Differenz zwischen Ihrem letzten Nettoeinkommen und Ihren gesetzlichen Ansprüchen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden sollte. Daher kann man sich den Betrag, der monatlich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sicherzustellen ist, mit einem Online-Vergleichsrechner leicht selber ausrechnen. Beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie aber immer den Stichtag 1. Januar 1961 im Auge behalten. Sind Sie danach geboren, erhalten Sie bei einer Berufsunfähigkeit vom Staat eine Erwerbsminderungsrente, die im Durchschnitt maximal zwischen 500 und 1000 Euro beträgt. Die volle Rente wird aber nur dann ausbezahlt, wenn Sie weniger als drei Stunden/Tag arbeiten können. Bei einer Arbeitszeit von drei bis sechs Stunden ist es überhaupt nur mehr die Hälfte, die Ihnen als Erwerbsminderungsrente zusteht. Ganz abgesehen davon, dass Sie in den fünf Jahre vor Ihrer Erkrankung mindestens drei Jahre lang Ihre Pflichtbeiträge geleistet haben.

Ab wann gilt man als berufsunfähig?

Berufsunfähig sind Sie dann, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalles bzw. wegen einer daraus resultierenden Invalidität Ihren Beruf längerfristig, ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Sie sind aber auch dann berufsunfähig, wenn Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Ausübung eines anderen Berufes in der Lage wären. Eine solche neue berufliche Tätigkeit ist oft mit Einkommensverlusten verbunden, die Sie aber mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken können.

Grundsätzlich wird Ihre volle oder teilweise Berufsunfähigkeit aber von einem Arzt festgestellt und von Ihrer Versicherungsanstalt bestätigt. Der gültigen Rechtsprechung zufolge liegt eine längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigung dann vor, wenn Sie mindestens drei Jahre oder länger davon betroffen sind. Verwechseln Sie aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mit der Erwerbsunfähigkeit, bei der Sie durch eine Erkrankung leider gänzlich vom Erwerbsprozess ausgeschlossen sind und für keine berufliche Tätigkeit mehr eingesetzt werden können.

Wer bestimmt die Berufsunfähigkeit?

Die Bestimmung einer Berufsunfähigkeit - um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erst generieren zu können - ist nicht so einfach, wie Sie sich das vielleicht vorstellen. Der Grund liegt darin, dass die Krankheit und die ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht immer in unmittelbaren Zusammenhang stehen, da viele Krankheiten (wie Krebs durch Asbest-Belastung am Arbeitsplatz) nicht gleich, sondern erst nach Jahren ausbrechen. Grundsätzlich wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung aber zuerst im Rahmen eines Feststellungsverfahrens ermittelt und in weiterer Folge durch den Rentenausschuss der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft umgesetzt. Dabei kommt auch ein gerichtlich beeideter Sachverständiger zum Einsatz, welcher den Fall hinsichtlich der medizinischen und juristischen Kriterien beurteilt, die für eine Zuerkennung einer Berufsunfähigkeit bzw. für eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente maßgebend sind.

Welche Leistungen werden durch die Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt?

Welche Leistungen von einer Berufsunfähigkeitsversicherung gedeckt werden hängt grundsätzlich von den Bedingungen ab, die Sie mit dem Versicherer vereinbart haben. Es gibt Versicherungen, die schon ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit ihrer Leistungspflicht nachkommen. Andere Versicherungen wiederum springen erst dann ein, wenn Sie zumindest sechs Monate krankheitsbedingt und zu 50 % nicht arbeitsfähig sind.

Eine weitere Möglichkeit ist die Staffelung der Berufsunfähigkeitsversicherung, wobei die Versicherungsleistung auf den jeweiligen Grad der Invalidität bezogen ist. Dabei erhalten Sie erst ab einem bestimmten Prozentsatz der Invalidität die volle Rente. Die wichtigste Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber der Umstand, dass sie die Differenz zwischen der staatlichen Versorgung, die mit max. 50 % des letzten Einkommens nicht gerade hoch ist, mit einer monatlichen Rente in der mit Ihnen vereinbarten Höhe ausgleicht.

Ist eine gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreichend?

Diese Frage ist für alle nach dem 1. Januar 1961 geborenen Menschen mit einem klaren Nein zu beantworten. Ausschlaggebend dafür war ein Gesetz, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist und im Wesentlichen die Berufsunfähigkeitsversicherung regelt. Am härtesten trifft dieses Gesetz alle jene Menschen, die nach dem eingangs erwähnten Datum geboren sind und berufsunfähig werden. Gehören auch Sie zu dieser Personengruppe, dann besteht auch für Sie kein Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung.

Anstelle des alten Versicherungssystems ist eine Erwerbsminderungsrente getreten, die in drei Stufen unterteilt ist. Im Konkreten bedeutet diese Stufenregelung, dass Sie bei einer zumutbaren sechsstündigen Arbeitsleistung pro Tag überhaupt keine Erwerbsminderungsrente erhalten. Die Hälfte der Rente bekommen Sie zwischen drei und sechs Stunden Arbeit. Erst wenn Sie die Grenze von drei Stunden unterschreiten werden Sie mit der vollen Rente begünstigt. Diese Rentenbeträge sind aber dermaßen gering, dass der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden kann.

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