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Kfz Versicherung – die Absicherung für unterwegs

Ob Pkw, Motorrad, Traktor, Mofa oder Bus – ein motorisiertes Fahrzeug darf nur mit einer Kfz Versicherung auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Die Kfz Versicherung muss dabei mindestens einen Haftpflichtschutz umfassen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer ohne eine Kfz Haftpflichtversicherung unterwegs ist, macht sich strafbar und wird strafrechtlich verfolgt.

Der Gesetzgeber hat durch die Festlegung von Mindestdeckungssummen auch klar geregelt, wie der Haftpflichtschutz dieser Kfz Versicherung ausgestaltet werden muss: Die Kfz Versicherung muss Personenschäden mindestens in Höhe von 7,5 Millionen Euro versichern. Bei Sachschäden muss eine Mindestdeckung von einer Million Euro gegeben sein. Auch der Versicherungsschutz für Vermögensschäden ist in der Kfz Haftpflichtversicherung ein gesetzliches Muss. Hier beträgt die Mindestdeckungssumme 50.000 Euro. Die meisten Kfz Versicherungen bieten aber deutlich höhere Deckungssummen in ihren Verträgen.

Besserer Versicherungsschutz durch höhere Deckung

So ist es nicht unüblich, dass beispielsweise bei Personenschäden eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro vereinbart wird. Damit tragen Kfz Versicherungen dem Umstand Rechnung, dass Sach- und insbesondere Personenschäden zu einer Überschreitung der jeweiligen Mindestdeckungssumme führen können. Für einen optimalen Schutz in der Kfz Versicherung sollten Verbraucher über die Anforderungen des Gesetzes hinaus gehende Deckungssummen wählen. Da die damit verbundene zusätzliche Risikoübernahme aus Sicht der Kfz Versicherungen relativ klein ist, sind auch die zusätzlichen Beiträge für die Kfz Versicherung entsprechend moderat.

Haftpflicht zahlt für Schäden bei Dritten

Der obligatorische Haftpflichtschutz der Kfz Versicherung schützt Fahrzeughalter vor berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter. Ein klassisches Beispiel: Ein Autofahrer ist für einen Moment unaufmerksam und fährt auf das Fahrzeug des Vordermanns auf. Dadurch verursacht er beim Vordermann einen Blechschaden in Höhe von 1.800 Euro. Die Kfz Versicherung des Unfallverursachers springt in so einem Fall für den Schaden beim Dritten ein. Die eigenen Schäden des Unfallverursachers übernimmt die Kfz Versicherung aber nur, wenn die Versicherungspolice des Verursachers neben dem Pflichtbaustein Haftpflicht zusätzlich noch den entsprechenden Kaskoschutz umfasst.

Schutz für Verursacher und Geschädigte

Bei den meisten der rund 2 Millionen jährlich erfassten Verkehrsunfälle bleibt es zum Glück bei Sachschäden. Doch – auch wenn die Zahl in den letzten Jahren gesunken ist – gibt es immer noch zu viele Verletzte und leider auch Verkehrsopfer zu beklagen. Gerade bei Personenschäden können sich die Schadensersatzansprüche schnell auf horrende Summen belaufen: Zahlungen für Verdienstausfall, Schmerzensgeldzahlungen, lebenslange Renten – solche Zahlungen können den Verantwortlichen finanziell ruinieren.

Vor dem Hintergrund größerer Schäden wird auch deutlich, dass der obligatorische Haftpflichtschutz in der Kfz Versicherung notwendig ist. Er schützt sowohl Unfallverursacher als auch Geschädigte: Erstere sind vor berechtigten Schadensersatzansprüchen und Letztere vor dem Ausfall von Schadenersatzzahlungen geschützt.

Optionale Kaskoversicherungen

Neben der Haftpflicht kann in der Kfz Versicherung noch eine Teil- oder Vollkasko vereinbart werden. Beide Kaskoversicherungen sind optional. Bei den Kasko Kfz Versicherungen kommt der Versicherer nicht für Schäden bei Anderen, sondern für die am eigenen Fahrzeug auf. Der Teilkaskoschutz einer Kfz Versicherung ist insoweit begrenzt, als dass er nur Schäden am eigenen Auto, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Elementarereignisse oder Haarwild verursacht werden, erfasst.

Eine Rundum-Absicherung bietet dagegen der Vollkaskoschutz der Kfz Versicherung. Er umfasst über die Teilkasko hinaus noch zusätzlich die selbst verschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismusschäden. Wer seine Kfz Versicherung wegen eines Vollkaskoschadens in Anspruch nimmt, wird „zurückgestuft“ und muss im nächsten Versicherungsjahr mit höheren Prämien rechnen.

Vergleich Kfz Versicherung oberstes Gebot

Egal ob Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko – wenn Sie sich eine günstige Kfz Versicherung sichern wollen, dann ist für Sie ein Kfz Versicherungsvergleich oberstes Gebot. Achten Sie dabei aber nicht nur darauf, dass sie sich günstig kfz versichern lassen. Ihr Augenmerk sollte sich auch auf die Leistungen richten. Schließlich sollte das beste Preis-Leistungs-Verhältnis darüber entscheiden, welche Kfz Versicherung den Zuschlag erhält.

Einfach und bequem lässt sich ein Kfz Versicherungsvergleich auf Onlineportalen durchführen. Nutzen Sie dazu das kostenlose Angebot von PREISVERGLEICH.de. Dieser Kfz Versicherungsvergleich ermittelt nach wenigen Mausklicks die besten Tarife für Ihr Fahrzeug. Ihren Wunschtarif können Sie im Anschluss ganz einfach auch gleich online beantragen.

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